Datenschutzbeauftragte will nach Thunberg-Tweets mit Bahn reden
Ein Twitter-Dialog zwischen Greta Thunberg und der Deutschen Bahn hat ein Nachspiel: Die Berliner Datenschutzbeauftragte will mit der Bahn reden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Samstag erhitzte ein Dialog zwischen Greta Thunberg und der Deutschen Bahn die Gemüter.
- Nun wünscht die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk ein Gespräch mit der Bahn.
Ein reger Twitter-Dialog zwischen Klimaaktivistin Greta Thunberg und der Deutschen Bahn hat ein Nachspiel. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk will den Sachverhalt zum Anlass nehmen, um mit der Bahn über den Umgang mit «personenbezogenen Reisedaten» zu sprechen.
Das Thema solle unabhängig vom Einzelfall besprochen werden, sagte ein Sprecher Smoltczyks am Mittwoch, nachdem der «Tagesspiegel» berichtet hatte. Weder lägen Beschwerden vor, noch sei ein Verfahren gegen das Unternehmen geplant. «Wir sehen es aber generell kritisch, wenn die Bahn Daten von Reisenden veröffentlicht.»
Greta postet Bild von überfülltem ICE auf Twitter
Eine Zugfahrt Thunbergs hatte am Wochenende für Aufsehen gesorgt. Die 16-Jährige postete am Samstag auf Twitter ein Foto, das sie auf dem Boden sitzend in einem ICE zeigt.
Dazu hatte sie geschrieben: «In überfüllten Zügen durch Deutschland. Und ich bin endlich auf dem Heimweg!». Sie war nach monatelanger Reise auf dem Rückweg nach Schweden.
Die Bahn twitterte, Greta sei im ICE 74 zwischen Kassel und Hamburg auch in der Ersten Klasse gereist. Zudem sei sie auf ihrem Sitzplatz vom Zug-Team betreut worden.
Thunberg erklärte daraufhin: Ihr Zug von Basel aus sei ausgefallen, weshalb sie im Anschluss in zwei Zügen auf dem Boden gesessen habe. Dann habe sie einen Sitzplatz erhalten.
Die Deutsche Bahn erhalte aus den Buchungssystemen keine Fahrgastdaten, erklärte eine Sprecherin zur Ankündigung der Berliner Datenschützerin. «Im vorliegenden Fall hat die DB auf Nachfrage von Journalisten mit dem Bordpersonal des Zuges gesprochen, mit dem Greta Thunberg fuhr.» Rechtsgrundlage sei ein berechtigtes Unternehmensinteresse laut Datenschutz-Grundverordnung.