Ständerat ringt um neues Datenschutzgesetz
Unter drei Prämissen möchte die ständerätliche Kommission das Datenschutzgesetz modernisieren. Heute Mittwoch kommt die Vorlage in den Rat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat ringt heute Mittwoch um ein moderneres Datenschutzgesetz.
- Der Nationalrat hat das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf bereits abgeschwächt.
Mindestens gleiches Schutzniveau wie heute, kompatibel mit EU-Recht, zudem ein Kompromiss beim sogenannten Profiling: Unter diesen drei Prämissen möchte die ständerätliche Kommission das Datenschutzgesetz modernisieren. Heute Mittwoch kommt die Vorlage in den Rat.
Die grosse Kammer hatte in der Herbstsession nach einer Marathondebatte der Totalrevision des Datenschutzgesetzes als Erstrat zugestimmt. Mit 98 zu 68 Stimmen bei 27 Enthaltungen war das Resultat jedoch zähneknirschend.
Zuvor hatte der Nationalrat das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf deutlich abgeschwächt.
Detailberatung zum Datenschutzgesetz
Für die SP und die Grünen geht das Gesetz in der vorliegenden Form zu wenig weit. Sie drohen bereits mit dem Nein in der Schlussabstimmung, sollten im weiteren Verlauf der Beratungen keine Verbesserungen beschlossen werden. Die SVP wiederum lehnt das Gesetz wegen des Drucks aus der EU ab. Zusammen könnten sie die Vorlage zu Fall bringen.
Vor diesem Hintergrund hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) die Detailberatung zum Datenschutzgesetz durchgeführt. Aufgrund deutlicher Mehrheitsverhältnisse lässt sich sagen, dass der Ständerat die Vorlage gegenüber der nationalratlichen Fassung in zentralen Punkten anpassen wird.
Für die SPK stehen nach eigenen Angaben zwei Punkte im Zentrum. Erstens: Schweizer Bürgerinnen sowie Konsumentinnen sollen mindestens den gleichen Schutz ihrer Daten erhalten wie bisher. Und zweitens: Das Schweizer Datenschutzniveau soll mit jenem in der EU vergleichbar sein.
Besonders schützenswerte Personendaten
Ziel ist das Erreichen eine solche Äquivalenz zu den Regelungen in der EU. Deshalb hat die ständerätliche Kommission mehrere vom Nationalrat verabschiedete Bestimmungen verschärft. Einstimmig beschloss sie etwa, die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen.
Ebenfalls ohne Gegenstimme schlägt die SPK ihrem Rat vor, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben. Diese Ausnahme war vom Nationalrat eingeführt worden. Oppositionslos sieht die Kommission zudem davon ab, einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen.
Auch punkto Sanktionen bei Nichteinhaltung des Datenschutzrechts will die SPK weiter gehen als der Nationalrat. Das beschloss sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.