Delphine Boël darf Prinzessinnen-Titel tragen
Delphine Boël, darf nach gewonnenem Rechtsstreit von nun an den Adelstitel Prinzessin führen. Sie ist die uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II.
Das Wichtigste in Kürze
- Nun ist es offiziell: Delphine Boël darf den Adelstitel Prinzessin führen.
- Ihr Vater Albert II. erkannte sie erst nach einem DNA-Test als Tochter an.
Die uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II., Delphine Boël, darf nach einem gewonnenem Rechtsstreit von nun an den Adelstitel Prinzessin führen.
Zudem werde sie den königlichen Familiennamen von Sachsen-Coburg annehmen, sagte ihr Anwalt Marc Uyttendaele am Donnerstag. Er fügte hinzu: «Das Gericht hat mit dem Urteil bekräftigt, dass Albert II. ihr Vater ist».
Neben dem Tragen des Familiennamens habe das Gericht der 52-Jährigen auch folgendes Recht zugesprochen: Sie wird mit ihren Brüdern und ihrer Schwester aus der Königsfamilie gleichberechtigt behandelt.
Delphine Boël: «Ende eines schmerzlichen Prozesses»
Seine Mandantin sei glücklich. Mit dem Urteil «endet ein langer Prozess, der insbesondere für sie und ihre Familie schmerzlich war», sagte Uyttendaele.
Der Entscheidung des Gerichts war ein jahrelanger Gerichtsstreit vorausgegangen. Bereits 1997 hatte die Künstlerin Boël behauptet, die uneheliche Tochter des Monarchen zu sein.
Albert II., der von 1993 bis 2013 als König auf dem belgischen Thron sass, weigerte sich aber, sich einem DNA-Test zu unterziehen.
Im Januar erkannte Albert II. die Vaterschaft an
Erst nach einem Gerichtsbeschluss im vergangenen Jahr erklärte er sich bereit. Daraufhin wurde Albert II. als Vater identifiziert, im Januar erkannte er die Vaterschaft an.
Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sybille de Sélys Longchamps geboren. Sie soll in dieser Zeit ein Verhältnis mit Albert II. gehabt haben. Boël machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.