Deutlich mehr Menschen in die Maghreb-Staaten abgeschoben
Der Bundesrat hat die Einstufung der Maghreb-Staaten als «sichere Herkunftsländer» zuletzt wieder verschoben. Nun zeigt die Statistik: Die Zahl der Abschiebungen nimmt zu.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten ist im vergangenen Jahr um rund 34 Prozent gestiegen.
Wie das Bundesinnenministerium am Freitag in Berlin berichtete, wurden 1873 Menschen aus Deutschland nach Algerien, Marokko oder Tunesien abgeschoben.
2017 waren es noch 1398 gewesen, im Jahr davor 398 und 2015 sogar nur 135. Als erstes hatte die «Rheinische Post» über die Zahlen berichtet. Das Innenministerium führt den Anstieg vor allem darauf zurück, dass mit etlichen Staaten vereinfachte Verfahren zur Zusammenarbeit vereinbart wurden. Damit könnten die Bundesländer Ausreisepflichtige deutlich einfacher identifizieren und abschieben, erklärte ein Sprecher. Mit Marokko zum Beispiel würden nun biometrische Daten in elektronischer Form ausgetauscht. Die Zahl der Identifizierungen sei dadurch stark gestiegen, auf Antrag der deutschen Behörden würden «in der Regel problemlos und zügig» die notwendigen Reisedokumente ausgestellt.
Auch mit Tunesien und Algerien wurden laut Innenministerium inzwischen biometrischen Verfahren vereinbart. Nach Marokko wurden der Statistik zufolge im vergangenen Jahr 826 Menschen (2017: 643), abgeschoben, nach Algerien 678 (2017: 504) und nach Tunesien 369 (2017: 251).
In der vergangenen Woche hatte der Bundesrat die Entscheidung über die Einstufung der drei Maghreb-Staaten und Georgien als «sichere Herkunftsländer» wegen des Widerstandes von Ländern mit grüner und linker Regierungsbeteiligung auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Einstufung soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen in Länder ermöglichen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren Ende vergangenen Jahres 2452 Menschen aus den Maghreb-Staaten in Deutschland registriert, die zur Ausreise verpflichtet waren. Weitere 5740 waren zwar ausreisepflichtig, waren aber geduldet und durften damit vorerst im Land bleiben - etwa aus medizinischen Gründen oder wegen fehlender Papiere.