Deutsch-Rat: Gender-Binnenzeichen nicht Kernbestand der Orthografie
Der Rat für deutsche Rechtschreibung sieht das «Gendern» als keinen Kernbestand der Orthographie. Es hiess aber, dass die Entwicklung nicht abgeschlossen sei.
Das Wichtigste in Kürze
- «Gendern» sei noch kein Kernbestand der deutschen Orthographie.
- Das bestätigt der Rat für deutsche Rechtschreibung gegenüber dem Gremium in Belgien.
- Die Entwicklung der Rechtschreibung sei aber nicht abgeschlossen, so der Ratsvorsitzende.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung tagt zu geschlechtergerechtem Schreiben. Der Rat will vorschlagen, das Amtliche Regelwerk in diesem Zusammenhang durch den Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen. Er stuft Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein.
Das teilte das Gremium im belgischen Eupen über geschlechtergerechtes Schreiben mit.
In einer neuen Ergänzung der Sonderzeichen führt der Rat zugleich das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen –auf.
Der Ratsvorsitzende Josef Lange sagte der Deutschen Presse-Agentur zur Einordnung, dass man damit das gesellschaftliche Phänomen an sich beschreiben wolle. Die Zeichen vermittelten «übersprachlich aufgeladen», dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint seien.
Lange ergänzte: «Der Genderstern gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie.» Es seien also auch weiterhin keine regulären Zeichen.
«Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen»
Der Rat will nun den staatlichen Stellen vorschlagen, das Amtliche Regelwerk durch den Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen. Die bisherigen Empfehlungen des Rates sind zugleich nicht aufgehoben, wie das Gremium mitteilte.
Lange sagte: «Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen.» Sie müsse weiter beobachtet werden. Der Sitzung sei eine sehr kontroverse Diskussion vorangegangen.
Die Entwicklung der deutschen Sprache
Der Rat ist eine wichtige Instanz für Rechtschreibung. Seine Aufgabe im Auftrag von staatlichen Stellen ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren. Dazu gehört auch, die Rechtschreibung mit Blick auf den Wandel der Sprache weiterzuentwickeln.
Zuletzt hatte der Rat im Jahr 2021 empfohlen, zu diesem Zeitpunkt das «Gendern» nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Dazu gehören Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren. Jetzt wäre es auch weiterhin nicht regulär aufgenommen, aber als Phänomen in dem Bereich Sonderzeichen beschrieben.