Deutscher Lehrerverband weigert sich zu gendern
Inzwischen beschäftigen sich auch Gerichte damit, ob «gegendert» werden soll oder nicht. Im sensiblen Umfeld Schule gibt es unterschiedliche Vorstellungen dazu.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Deutsche Lehrerverband weigert sich, das Gendern von Lehrern anzuerkennen.
- Bei Schülern hingegen, die moderne Schreibweisen verwenden, soll man «tolerant» sein.
- Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat da eine andere Meinung.
«Schüler_innen», «Schüler*innen», Schüler:innen» – sollen solche Formen von Lehrkräften im Unterricht verwendet werden oder nicht? Ein Fall in Berlin lenkt den Blick wieder auf das Thema. Bildungsgewerkschaften und Lehrerverband vertreten dazu unterschiedliche Ansichten. Bundeseinheitliche Vorgaben gibt es bisher nicht.
Der Deutsche Lehrerverband lehnt das sogenannte Gendern durch Lehrerinnen und Lehrer ab. Lehrkräfte sollten sich im Unterricht «an das amtliche Regelwerk halten und nicht vorgesehene Schreibungen unterlassen». Dies sagte der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, der Deutschen Presse-Agentur.
Bei Schülern sollten sie allerdings «tolerant und zurückhaltend» sein, wenn in Aufsätzen und Klausuren «nichtamtliche Genderschreibweisen» verwendet würden, so Meidinger.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) steht dem Gendern auch durch Lehrkräfte offen gegenüber: «Sprache befindet sich in einem ständigen Wandel. Das muss sich auch im schulischen Unterricht abbilden können», sagte die Vorsitzende Maike Finnern.
Vater hatte geklagt
Aktueller Hintergrund ist ein Fall in Berlin: Ein Vater war mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Er will nun nach Angaben des Vereins Deutsche Sprache, der ihn unterstützt, eine Instanz höher vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Dem Gericht lag der Fall am Donnerstag allerdings noch nicht vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.
Der Vater wendet sich dagegen, dass Lehrkräfte an der Schule seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen. Etwa bei dem Wort «Lehrer-innen». Teils würden auch Sternchen oder ein sogenanntes Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet.
Die GEW begrüsste die Gerichtsentscheidung. Das Verwaltungsgericht habe «klar gemacht, dass bei einer Verwendung gendersensibler Sprache von Lehrkräften nicht zu erkennen sei, dass hierdurch das elterliche Erziehungsrecht verletzt werde. Dieser Begründung schliessen wir uns an», sagte Finnern. Die GEW verwendet in der Kommunikation mit ihren Mitgliedern selbst das sogenannte Gender-Sternchen.
Deutsche Rechtschreibung lehnt Gendersprache ab
Für die amtliche Rechtschreibung ist der Rat für Deutsche Rechtschreibung zuständig. Ihm gehören Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen an. Das Gremium hat laut seinem Statut folgende Aufgabe: «Die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (...) weiterzuentwickeln».
Der Rat hatte in seiner letzten, zwei Jahre alten Stellungnahme die Aufnahme von Gender-Stern, Unterstrich, Doppelpunkt «oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche Regelwerk» nicht empfohlen.