Deutsche (37) verliert Wohnung, weil sie zu laut Sex hat
Eine gehörlose Deutsche (37) muss ihre Wohnung in der Region Halle räumen. Zwei Nachbarinnen beschwerten sich bis vor Gericht über Lärm.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Deutsche kriegt von ihrem Vermieter eine ausserordentliche Kündigung.
- Nachbarinnen hatten sich über zu laute Sexgeräusche beschwert.
- Das Amtsgericht gab der Räumungsklage statt, die Betroffene ficht das Urteil an.
In Deutschland sorgt ein Gerichtsentscheid für Aufsehen. Eine Frau muss ihre Wohnung räumen. Der Grund? Zwei Nachbarinnen beschwerten sich über ihre lauten Sexgeräusche, wie die «Bild»-Zeitung schreibt.
Die betroffene Frau bezeichnet sich gegenüber dem Medium als «taubstumm». Schon seit ihrer Geburt könne sie nichts hören. Den beiden Nachbarinnen im Alter von 37 und 73 Jahren war ihr Liebesleben offenbar ein Dorn im Auge.
Sie hätten penibel Buch geführt über alle Männerbesuche bei ihr. Schliesslich reichten sie ihre Beschwerden an die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG), der Vermieterin der Frau, weiter.
Fristlose Kündigung
Die HWG reagierte zunächst mit einer Abmahnung. Schliesslich folgte eine fristlose Kündigung – wegen «nachhaltiger Störung des Hausfriedens». Der Fall landete vor Gericht, wo zuungunsten der Mieterin entschieden wurde.
Werner Budtke, Sprecher des Amtsgerichts, bestätigt: «Das Urteil wurde am 9. Januar verkündet und drei Tage später zugestellt. Ab diesem Datum läuft die vierwöchige Rechtsmittelfrist.»
«Höre aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist»
Gegenüber der «Bild»-Zeitung äussert sich die Betroffene schriftlich: «Es fing damit an, dass man sich wegen meines Kaninchenstalls auf dem Balkon beschwerte, den habe ich dann abgeschafft.» Ihre Nachbarinnen wären ihr sogar hinterherlaufen, wenn sie einkaufen ging.
Generell habe sie nicht mit jedem Mann Sex, der sie besucht. «Ich verkaufe viele Sachen über Ebay und Kleinanzeigen. Aber wenn ich mal Sex habe, dann höre ich aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist. Das geht meine Nachbarinnen allerdings auch nichts an.»
Das Urteil akzeptiert die gehörlose Frau darum nicht. Sie habe nicht vor, ihre Wohnung zu verlassen, und werde die Entscheidung des Gerichts anfechten.