Hannover: Mann mit Mini-Schwein muss Wohnung räumen
Es sei doch gleich gross wie die Hunde anderer Bewohner, argumentierte ein Mieter in Hannover. Dennoch muss er die Wohnung wegen seines Mini-Schweins räumen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann in Hannover muss wegen seines Mini-Schweins die Mietwohnung verlassen.
- Der Betroffene argumentiert, dass Hunde die gleiche Grösse hätten.
- Zudem diene das Schwein auch therapeutischen Zwecken.
Ein 38-jähriger Mann in Hannover muss seine Wohnung nach einem Rechtsstreit verlassen. Hinter dem Entscheid stehen gleich mehrere Gründe, der Hauptgrund aber ist der wohl kurioseste: Der Betroffene hält in seiner Mietwohnung ein kniehohes Mini-Schwein.
Wie die «Frankfurter Allgemeine» berichtet, wollte ihn die Vermieterin wegen des Haustiers mit einer Räumungsklage loswerden. Dabei stellte sie ihm insgesamt drei Kündigungen zu.
Schliesslich endete der Streit mit einem Vergleich. Der Mann und sein Schwein, Bruce, räumen die Wohnung bis im Sommer. Die Verfahrenskosten werden aufgeteilt.
Schwein zu therapeutischen Zwecken
Hinter der Klage der Vermieterin stehen neben dem Schwein auch andere Beschwerden. So habe der Mann zwei Türen beschädigt und einen Teil des Hofs eingezäunt als Terrasse genutzt. Seine Freundin habe dazu unerlaubt in der Wohnung gelebt.
Während des Verfahrens stellte sich weiter heraus, dass Bruce unerlaubt angeschafft wurde.
Der 38-Jährige kann die Kündigung seines Mietvertrags derweil nicht verstehen. Andere Bewohner im selben Haus hätten gleich grosse Hunde, argumentiert er. Zudem sei er zu 80 Prozent schwerbehindert, das Schwein habe dabei auch therapeutische Zwecke.