Deutsche Verbraucherschützer für automatische Bahn Entschädigung
Tausende deutsche Reisende kamen im Sommer viel zu spät ans Ziel. Doch Entschädigungen holten sich längst nicht alle. Kein Wunder, meinen Verbraucherschützer.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschen Bahnkunden steht bereits ab einer Stunde Verspätung ein Viertel des Tickets zu.
- Verbraucherschützer fordern, dass die Entschädigungen automatisch zurückgebucht wird.
Schluss mit komplizierten Antragsformularen: Bahnkunden und Flugreisende sollten nach Ansicht von Verbraucherschützern bei Verspätungen künftig automatisch entschädigt werden. Wenn ein Ticket online gebucht worden sei, lägen alle nötigen Informationen vor. «Da gibt es überhaupt keinen Grund, warum nicht die Fluglinie, die Bahn auch, Entschädigungen automatisch auf mein Konto zurückbucht», sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.
In diesem Sommer kamen Tausende Flug- und Bahnreisende gar nicht oder nur mit grossen Verspätungen an ihr Ziel. Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr schnellte die Zahl der Beschwerden nach oben – zu Jahresende könnten es doppelt so viele sein wie im Vorjahr. Entschädigungen aber beantragten lange nicht alle Kunden – wohl auch, weil man dafür noch immer handschriftlich Formulare ausfüllen und einreichen muss.
Höhere Gewalt
Dabei steht Bahnkunden bereits ab einer Stunde Verspätung am Zielort ein Viertel des Ticketpreises zu, bei mehr als zwei Stunden ist es die Hälfte – unabhängig vom Grund für die Verspätung. Airlines dagegen können sich oft auf höhere Gewalt berufen. Bei kurzfristigen Annullierungen und grossen Flugzeitänderungen können Passagiere aber je nach Flugdistanz auch Anspruch auf bis zu 600 Euro Schadenersatz haben.
«Viele Tausend Reisende hatten dieses Jahr einen Sommer des Grauens», sagte Müller. Entschädigungen seien nicht nur Kompensation für sie, sondern auch ein Zeichen an die Unternehmen, dass sie sich nicht alles erlauben könnten. Zu oft rechne es sich für Airlines oder Bahn derzeit, knapp zu planen, beim Personal und der technischen Ausrüstung zu sparen und Angebote zu verkaufen, die sie nachher nicht einhalten könnten.
Seine Rechte durchzusetzen, dürfe für den Verbraucher nicht zum Spiessrutenlauf werden, betonte Müller. Das Verfahren müsse vereinfacht werden. «Dann haben wir auch gute Chancen, dass die Unternehmen von sich aus motiviert sind, pünktlicher, zuverlässiger und verbraucherfreundlich zu werden.» Ein erster Schritt könne sein, dass man Entschädigungen auch online beantragen könne – genau so, wie man auch das Ticket kaufe.