Deutsches Heizungsgesetz: Regierung ringt um weiteres Vorgehen
Deutschland plant ein neues Heizungsgesetz. Das weitere Verfahren ist jedoch unklar, Mieter und Hausbesitzer warten auf klare Definitionen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland soll bald ein neues Heizungsgesetz in Kraft treten.
- Wie genau es aussehen wird, ist jedoch noch unklar.
- Die Ampel-Koalition ringt um eine Festsetzung des weiteren Verfahrens.
Nach dem vorläufigen Stopp des umstrittenen deutschen Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ringt die «Ampel»-Koalition um das weitere Verfahren. Hausbesitzer und Mieter warten weiterhin auf Klarheit.
Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP berieten am Donnerstag darüber, wie es weitergehen soll.
Möglich ist eine Sondersitzung des Parlaments in der Sommerpause, die nach diesem Freitag beginnt. Dazu gibt es aber aus der FDP kritische Stimmen. Der Beschluss könnte auch auf die Zeit ab September vertagt werden, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt.
Die Opposition sieht die Koalition vor einem «Scherbenhaufen». Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann sprach sich für Änderungen in Gesetzgebungsverfahren aus. Damit es künftig mehr Zeit für Beratungen und keine «Last-Minute-Gesetze» mehr gibt.
Keine 48 Stunden vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.
Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschliessende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen. Und das, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war. Er argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden.
Am Abend der Entscheidung konnte sich die Ampel noch nicht auf eine erste gemeinsame Reaktion verständigen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte eine Beratung mit seinen Kollegen von Grünen und FDP zum weiteren Vorgehen für diesen Donnerstag an.
FDP-Kruse ist skeptisch
Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, sieht eine Sondersitzung des Bundestages skeptisch. «Der Bundestag sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts respektieren und nun nicht hektisch Sondersitzungen einberaumen», sagte Kruse der Deutschen Presse-Agentur. Für die Menschen spiele es eine untergeordnete Rolle, ob das Heizungsgesetz vor oder nach der Sommerpause verabschiedet werde. «Viel wichtiger ist: Es ist nun dank der fundamentalen Änderungen ein gutes Gesetz.»
CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz wertete das Karlsruher Urteil als «schwere Niederlage für die Bundesregierung von (Kanzler) Olaf Scholz». CDU-Bundesvize Andreas Jung sagte: «Die Ampel steht jetzt vor dem Scherbenhaufen ihrer Augen-zu-und-durch-Mentalität. Das verloren gegangene Vertrauen kann nicht mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes in einer Sondersitzung im Sommer wieder hergestellt werden». Nicht nur im Verfahren, auch in der Sache brauche es einen grundlegend neuen Anlauf.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben.
Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen.
Die Koalitionsfraktionen legten dann dem Bundestag am Freitag vergangener Woche Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. An diesem Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden.
Laut Gesetz sollen nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen sollen aber von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.
Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden. Ein genaueres Konzept gibt es aber noch nicht.