Deutschland-Urlaub für Reisende aus Risikogebieten wird schwierig
Reisende aus einem deutschen Risikogebiet dürfen künftig nur mit einem negativen Corona-Test im Inland Urlaub machen. Das Beherbungsverbot wurde heute erteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche dürfen in anderen Bundesländern nur mit einem negativen Covid-Test Urlaub machen.
- Das Beherbergungsverbot wurde heute beschlossen.
- Das Verbot wird allerdings von vielen als unkontrollierbar und wenig sinnvoll bezeichnet.
Bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands müssen sich Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen im Herbst auf erhebliche Schwierigkeiten gefasst machen. Heute wurde beschlossen, dass solche Urlauber nur beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben.
Berlin und Thüringen schliessen sich Verbot nicht an
Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100'000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Berlin und Thüringen teilten mit, sie wollten sich einem solchen Beherbergungsverbot nicht anschliessen.
Bund und Länder bekräftigten aber im Kern eine Linie, die bereits Ende Juni vor den Sommerferien grundsätzlich beschlossen worden war. In der Besprechung sollte es angesichts teils unterschiedlicher Regelungen um einen einheitlicheren Rahmen für den Herbst gehen.
Test für Reisezwecke muss selbst bezahlt werden
In dem Beschluss heisst es mit Blick auf die Tests: «Die Eindämmung des Infektionsgeschehens und die Testungen im Gesundheitswesen sowie Testungen zur Aufrechterhaltung des Bildungswesens haben Priorität.» Insofern könnten solche «Freitestungen für Reisezwecke» nur gemacht werden, wenn die regionalen Kapazitäten dies zusätzlich zulassen.
Generell gibt es auch keine Regelung dazu, dass die Krankenkassen Tests bei Inlandsreisen zahlen. Dies gilt derzeit nur für Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland. Wer keine Symptome hat, muss einen Test in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn ein Arzt entscheidet es anders.
Gesundheitsbehörden sollen Massnahmen beschliessen
Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten Protokollerklärungen zu dem Beschluss vor. Niedersachsen will demnach prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf an: «Die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete muss Grundlage für die Massnahmen der Reisezielgebiete sein».
Das Gesundheitsministerium in Erfurt erläuterte, de facto gebe es keine Einreiseverbot in Thüringen. Berlin forderte, bei der Bewertung des Infektionsgeschehens «als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde» behandelt zu werden.
In Bayern sollen die Beherbergungsregeln auch für Bezirke innerhalb Berlins gelten, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte. Dies soll auch dann gelten, wenn das Land Berlin insgesamt unter der kritischen 50-er Marke bleibt. Konkret müssen die Bezirke aber noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.
«Eingriff in das Gewerberecht»
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, er habe den Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage unterschiedliche Positionen haben. Man läge noch nicht dicht beieinander. Warum alle Menschen aus einer Risikoregion nicht beherbergt werden sollten, sei ihm unverständlich, sagte Ramelow. Hoteliers zu zwingen, Menschen aus inländischen Corona-Risikogebieten aus dem Haus zu verweisen, bezeichnete er als «ein Eingriff in das Gewerberecht».
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. «Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben, dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.» Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben. Dies, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.