Disneyland Resort Paris: Schweizer auf LSD verirrt sich
Auch ohne Drogen ist das Disneyland Resort Paris ein Rausch für die Sinne. Ein Schweizer (32) nahm im Freizeitpark LSD – und löste eine riesige Suchaktion aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schweizer besuchte das Disneyland Paris und nahm dabei LSD.
- Kurz nach Mitternacht wurde der 32-Jährige am Ufer eines künstlichen Sees gefunden.
Das Disneyland Paris: Ein Farbenmeer mit lauter Kulisse, das meistens ziemlich voll ist. Unterschiedliche Themen machen den Freizeitpark zu einem vielfältigen Erlebnis. Mit Piraten durch die Karibik tuckern oder ein Besuch bei Schneewittchen und den sieben Zwergen: Disneyfans bekommen in Paris das volle Programm.
Ein 32-jähriger Schweizer ging vergangenen Freitagabend jedoch noch einen Schritt weiter. Wie «Le Parisien» schreibt, warfen er und seine Begleitung (30) sich LSD ein. Damit versetzten sie den gesamten Park in Aufruhr.
Der Schweizer fiel im Rausch ins Wasser eines Teiches im «Adventureland»: der Bereich des Parks, der den «Fluch der Karibik»-Filmen gewidmet ist. Seine Begleiterin konnte ihn nicht mehr wiederfinden und rief Hilfe herbei. Als sie die Sanitäter alarmierte, löste dies eine umfangreiche Suchaktion aus.
Heli mit Wärmebildkamera über Disneyland Resort Paris
«Le Parisien» berichtet von rund 80 Parkangestellten, 30 Feuerwehrleuten, zehn Polizisten mitsamt Hunden sowie Tauchern. Sie alle suchten das Gelände und die Gewässer des Freizeitparks nach dem verschollenen Schweizer ab. Sogar ein mit einer Wärmebildkamera ausgestatteter Heli unterstützte die Suche aus der Luft.
Der gesamte Park des Disneyland Resort Paris wurde durchforstet, bis es gegen 0.30 Uhr Entwarnung gibt. Am Ufer eines künstlichen Sees sitzt der 32-Jährige gesund und kann sich an nichts mehr erinnern.
Der Schweizer und seine Begleitung wurden von der Polizei verhaftet und wegen Drogenkonsums inhaftiert. Beide bestätigten, dass sie regelmässig Drogen nehmen würden. Nach einer Nacht im Gefängnis wurden sie am Samstagnachmittag freigelassen, erhielten jedoch eine Anzeige wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetzes.