Russland muss bis Montag dem EGMR erklären, ob Besatzungsmitglieder der ukrainischen Schiffe verletzt sind und welche medizinische Versorgung sie erhalten.
Ukrainische Marineboote fahren an der Halbinsel Krim in der Nähe der Meerenge zum Asowschen Meer in Gewässern, die von Russland beansprucht werden.
Die Matrosen befinden sich seit mehreren Wochen in einem Untersuchungsgefängnis in Moskau. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Russland hat gegen 24 ukrainische Matrosen Untersuchungshaft angeordnet.
  • Die Ukraine hat in dem Fall den EGMR angerufen und vorläufige Massnahmen beantragt.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall der festgesetzten ukrainischen Matrosen Antworten von Russland gefordert. Die russischen Behörden müssten bis Montag unter anderem erklären, ob Besatzungsmitglieder der ukrainischen Schiffe verletzt sind und welche medizinische Versorgung sie erhalten haben, teilte das Strassburger Gericht heute Freitag mit.

Die russische Küstenwache hatte am Sonntag Boote der ukrainischen Marine gewaltsam an der Durchfahrt in der Meerenge von Kertsch gehindert. Die Boote samt Besatzung wurden festgesetzt. Der bereits schwelende Konflikt zwischen der Ukraine und Russland um den Zugang zu den Gewässern war mit der Fertigstellung der Brücke zur annektierten Halbinsel Krim im Frühjahr 2018 offen ausgebrochen.

Untersuchungshaft angeordnet

Gegen die 24 Matrosen war in den vergangenen Tagen Untersuchungshaft angeordnet worden. Laut russischen Medienberichten sind sie mittlerweile in ein Gefängnis nach Moskau verlegt worden.

Die Ukraine hatte in dem Fall den Gerichtshof angerufen und sogenannte vorläufige Massnahmen beantragt, wie das Gericht mitteilte. So fordere Kiew unter anderem, dass die Matrosen notfallmedizinisch versorgt werden und als Kriegsgefangene möglichst schnell in ihr Heimatland zurückkehren können. Sollte das Gericht mit den Antworten Russlands nicht zufrieden sein und tatsächlich vorläufige Massnahmen verhängen, müsste Russland sich als Mitgliedsland des Europarats daran halten.

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