Der Europäische Rechnungshof warnt vor möglicher Doppelfinanzierung von EU-Projekten.
Jedes Jahr schauen sich die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes die Einnahmen und Ausgaben der EU an.
Der Europäische Rechnungshof warnt vor möglicher Doppelfinanzierung von Projekten aus verschiedenen EU-Töpfen. (Archivbild) - Arne Immanuel Bänsch/dpa

Der Europäische Rechnungshof warnt davor, dass Projekte mit Geld aus verschiedenen EU-Töpfen doppelt finanziert werden könnten. Konkret geht es dabei um das in der Coronakrise geschaffene EU-Fördermittelprogramm und zuvor bestehende Töpfe – etwa für die Strukturförderung. «Die Gefahr, dass EU-Gelder zweimal für ein und dieselbe Massnahme ausgegeben werden, steigt», heisst es in einem von den Prüfern veröffentlichten Bericht.

Annemie Turtelboom vom Rechnungshof sagte: «Im Falle einer Doppelfinanzierung werden EU-Mittel missbräuchlich verwendet und Steuergelder verschwendet.» Die vorhandenen Schutzmechanismen reichten nicht aus, mahnte sie.

Kontrollmechanismus unzureichend

Aus dem 650 Milliarden schweren Corona-Aufbaufonds der EU mit dem Namen ARF werden ähnliche Projekte finanziert wie aus regulären EU-Programmen. Beispielsweise in der Verkehrs- und Energieinfrastruktur. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Mitgliedsstaaten einen Plan mit konkreten Investitions- und Reformvorhaben vorlegen.

Die Gelder sollen dann gezahlt werden, wenn zugesagte Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden. Die Verwendung dieser Mittel könne sich nach Einschätzung der in Luxemburg ansässigen Prüfer mit den üblichen Formen der Finanzierung aus dem EU-Haushalt überschneiden. Gleichzeitig dienen nach Aussage der Prüfer vor allem Selbsterklärungen der Mittel-Empfänger als Grundlage für die Kontrollen auf Doppelfinanzierung.

Reaktion der EU-Kommission

Überprüfungen würden hauptsächlich manuell durchgeführt. Das mache eine breit angelegte Überwachung unmöglich. «In der Praxis vermieden es die EU-Staaten aber eher, die Unterstützung aus der ARF mit Mitteln aus anderen EU-Fonds zu kombinieren», hiess es.

Das Verbot der Doppelfinanzierung durch EU-Mittel ist ein seit Langem bestehendes Konzept in den rechtlichen Rahmenbedingungen für EU-Mittel. So hiess es in einer Reaktion der EU-Kommission auf den Bericht des Rechnungshofs. Die Brüsseler Behörde setze sich weiterhin aktiv dafür ein, dass alle Finanzierungsinstrumente streng eingehalten und überwacht werden, inklusive des Corona-Aufbaufonds.

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