EU führt definitiv neues Regelwerk für «grüne» Finanzprodukte ein
Die EU wird Ende 2021 ein neues Regelwerk für als grün angepriesene Finanzprodukte einführen. Damit soll gesichert werden, dass sie wirklich nachhaltig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU führt ein neues Regelwerk für als nachhaltig angepriesene Finanzprodukte ein.
- Die Hauptstädte der Mitgliedsstaaten haben dem Vorhaben für Ende 2021 zugestimmt.
- Damit sollen Anleger erkennen, wie umweltfreundlich die Produkte wirklich sind.
Die Hauptstädte der EU-Staaten haben wie erwartet einem neuen Regelwerk zugestimmt, sodass künftig als grün und nachhaltig angepriesene Finanzprodukte dies auch wirklich sind. Dies teilte der EU-Rat, das Gremium der EU-Staaten, am Mittwochabend mit.
Dank dem neuen EU-Kategorisierungssystem sollen Anleger erkennen können, in was sie bei grünen und nachhaltigen Finanzprodukten investieren.
Ende 2021 als Starttermin
Gleichzeitig soll das «Grünwaschen» verhindert werden, dass Finanzprodukte als grüner und nachhaltiger angepriesen werden, als sie wirklich sind.
Dazu führt die EU nun eine von der CO2-Bilanz abhängige Kategorisierung von Anlageprodukten ein – im Fachjargon Taxonomie genannt.
«Die Taxonomie für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel soll bis Ende 2020 erstellt werden, damit sie ab Ende 2021 in vollem Umfang angewandt werden kann», heisst es im Communiqué der EU-Staaten.
Weitere Ziele, wie etwa «Verminderung der Umweltverschmutzung» oder die «Wiederherstellung der Biodiversität» sollen später in das Kategorisierungssystem integriert werden. Vorgesehen ist dies bis Ende 2021, wie es in der Mitteilung heisst.
Uneinigkeit zwischen EU-Staaten
Doch selbst die Anpassungen bis Ende 2020 dürften nicht ganz so einfach sein. Denn darüber, was als «grünes» Finanzprodukt gelten soll, sind sich die EU-Staaten nicht einig.
Frankreich, das knapp zwei Drittel seines Stroms aus Atomkraftwerken bezieht, besteht darauf, dass Kernenergie wegen seiner guten CO2-Bilanz als «grün» bezeichnet wird. Für Länder wie Österreich oder Luxemburg kommt das aber nicht infrage.
Der Kompromiss, dem die 27 EU-Staaten nun zugestimmt haben, löst die Frage um die Atomenergie aber nicht. Vielmehr wurde sie auf später verschoben.
Was macht die Schweiz?
So muss die EU-Kommission nun eine Liste von Technologien erstellen, die für eine Übergangsperiode als nachhaltig eingestuft werden sollen. Dann soll auch entschieden werden, ob Atomenergie zu diesen Technologien gehören soll oder nicht.
Die Schweizerischen Bankiervereinigung befürwortet eine Angleichung der Schweiz an internationale Standards bei grünen und nachhaltigen Anlageprodukten. Das schaffe Transparenz, sagte Hans-Ruedi Mosberger, Chef «Asset Management» bei der Bankiervereinigung, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Er hat aber auch Bedenken. Denn gemäss einer EU-Richtlinie (NFRD) müssen alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, der bei der Taxonomie mitunter als Grundlage für die Beurteilung dient.
Verantwortung bei den Banken
Für Schweizer Unternehmen besteht keine solche Berichtspflicht. «Wollen Schweizer Banken ihre Produkte mit solchen Investitionen anbieten, müssen sie diese Lücke füllen und sich selber ein Bild über deren Nachhaltigkeit machen», sagte Mosberger.
Das führe zu einem Mehraufwand und zu einem Transfer der Verantwortung hin zu den Schweizer Banken. Hier müsse man für die Schweizer Banken und damit auch für ihre Kunden gangbare Lösungen finden.