EU

EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal

AFP
AFP

Deutschland,

Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt.

Lufthansa-Maschinen am Münchner Flughafen Franz Josef Strauss
Lufthansa-Maschinen am Münchner Flughafen Franz Josef Strauss - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Kostenerstattung bei Stornierungen wegen Coronavirus.

Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung «Die Welt» (Donnerstagsausgabe). Die Rechtslage sei in dieser Frage «klar».

Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei aussergewöhnlichen Umständen wie der Coronavirus-Pandemie.

Für die Fluggesellschaften entwickeln sich die derzeit massiv wachsenden Rückzahlungsansprüche der Kunden zu einer enormen wirtschaftlichen Belastung.

dja

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

SBB
82 Interaktionen
«Geglaubt»
carglass
31 Interaktionen
«Zehn Tage»

MEHR IN NEWS

E-Auto
«Digitalisierung»
Menschen Dorf Nigeria
Hirten gegen Bauern
Putin Patriarch Kyrill Ostern
12 Interaktionen
Tiefgläubig?
Hunzenschwil AG
Drei Verletzte

MEHR EU

Asylverfahren
2 Interaktionen
Asylverfahren
kosmetika
1 Interaktionen
Schadstoffe
Eskelund
4 Interaktionen
Zollstreit als Chance
Ursula von der Leyen
11 Interaktionen
Partner

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Alexander Zverev
1 Interaktionen
An seinem Geburi
Werner Lorant
«Kult-Trainer»
4 Interaktionen
Berlin
Bad Nauheim zwei Tote
Männer erschossen