EU-Kommissarin: Gutschein für Flugstreichung nur bei Zustimmung des Kunden legal
Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch auf Kostenerstattung bei Stornierungen wegen Coronavirus.
Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung «Die Welt» (Donnerstagsausgabe). Die Rechtslage sei in dieser Frage «klar».
Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei aussergewöhnlichen Umständen wie der Coronavirus-Pandemie.
Für die Fluggesellschaften entwickeln sich die derzeit massiv wachsenden Rückzahlungsansprüche der Kunden zu einer enormen wirtschaftlichen Belastung.
dja