EU-Kommission will Einreisestopp ab Juli schrittweise lockern
Der in der Corona-Krise verhängte Einreisestopp soll nach Empfehlungen der EU-Kommission bis Ende Juni verlängert und dann schrittweise aufgehoben werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Einreisestopp der EU soll bis ab Juli schrittweise aufgehoben werden.
- Dies ist der Vorschlag der EU-Behörde von Donnerstag.
- Dabei soll die epidemiologische Situation in den Ländern beachtet werden.
Der in der Corona-Krise verhängte Einreisestopp soll nach Empfehlungen der EU-Kommission bis Ende Juni verlängert und dann schrittweise aufgehoben werden. Bis dahin sollen die EU-Staaten eine Liste von Ländern erarbeiten, für die die Beschränkungen am 1. Juli aufgehoben werden könnten. Dies schlug die EU-Behörde am Donnerstag vor.
Einreisestopp-Aufhebung für sechs Balkanstaaten
Welche das sein könnten, liess sie offen. Grundlage der Entscheidung sollten die epidemiologische Situation in den Ländern sowie deren Reaktion auf das Coronavirus sein. Ebenso solle bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob das Land selbst EU-Bürger einreisen lässt.
Konkret wurde die EU-Kommission nur mit Blick auf die sechs Balkanstaaten Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien. Für sie solle vom 1. Juli an der Einreisestopp aufgehoben werden, weil die epidemiologische Situation dort vergleichbar mit dem EU-Durchschnitt oder besser sei.
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle EU-Staaten darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen zunächst zu verbieten. Der Einreisestopp war bereits zweimal um jeweils 30 Tage verlängert worden und gilt derzeit bis zum 15. Juni. Es gelten Ausnahmen unter anderem für EU-Bürger, Ärzte und Pflegekräfte.
Weitere Ausnahmen für internationale Studenten
Für Länder, aus denen ab Juli noch nicht frei wieder eingereist werden darf, plädiert die EU-Kommission für weitere Ausnahmen. So sollen sie etwa auch für internationale Studenten gelten. Über solche Einreisebeschränkungen kann jedes Land für sich entscheiden. Die EU-Kommission versucht jedoch, das Vorgehen zu koordinieren.