EU

EU-Kommission will von Meta und Tiktok Auskunft zu Fakenews

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU-Kommission fordert von Facebook-Meta und TikTok weitere Informationen über die Bekämpfung von Fakenews und Hassrede bezüglich des Israel-Hamas-Konflikts.

finger und facebook app
Die EU-Kommission fordert Meta und TikTok dazu auf, zu erklären, was sie gegen Fakenews auf ihren Plattformen tun. (Symbolbild) - keystone

Die Brüsseler Behörde stellte am Donnerstag ein offizielles Auskunftsersuchen auf der Grundlage des neuen EU-Gesetzes für Digitale Dienste. Meta und TikTok müssen nun innerhalb einer bestimmten Frist erklären, welche Massnahmen sie ergriffen haben, um zum Beispiel terroristische oder gewalttätige Inhalte auf ihren Plattformen zu verhindern und Falschinformationen einzudämmen.

Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, könnte sich die EU-Kommission entschliessen, ein offizielles Verfahren einzuleiten und anschliessend Bussgelder zu verhängen.

Neues EU-Gesetz: Bussen für Google und Co. bei Hassrede

Vergangene Woche hatte der zuständige EU-Kommissar bereits per Brief vor zu vielen manipulierten Inhalten im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel und anstehenden Wahlen in Europa gewarnt.

Plattformen wie Facebook, X, Google und viele andere müssen nach einem neuen EU-Gesetz künftig schärfer gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbussen.

Kommentare

User #2812 (nicht angemeldet)

Fakenews und Hassrede gab es in den letzten Jahren leider vor allem in den "Qualitätsmedien".

User #4508 (nicht angemeldet)

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo ein Gesetz andere Grundrechte / andere Gemeinschaftswerte schützt. Für Volksverhetzung oder die Androhung einer Straftat gibt es in aller Regel keine Rechtfertigung. Beleidigungen zum Beispiel oder offensichtliche Unwahrheiten wie die Leugnung vom Holocaust oder das Verbreiten von Fake News sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Zu Straftaten gegen die Ehre zählen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Das Zivilgesetz beispielsweise sieht den Schutz der Persönlichkeit vor – das führt zum klassischen Konflikt zwischen der Meinungsäusserungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre sowie dem Schutz vor Ehrverletzung. Im Strafrecht sind Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede Straftaten. Es gibt auch Grenzen, an die wir nicht automatisch denken, zum Beispiel im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses erstreckt sich nämlich auch auf kritische Kommentare über Produkte oder kommerzielle Anbieter, selbst wenn diese Kommentare nicht von Konkurrenten, sondern von normalen Kunden stammen.

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