Sieben EU-Länder, darunter Frankreich und Italien, drohen Strafverfahren wegen hoher Neuverschuldung.
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken.
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. (Symbolbild) - Hendrik Schmidt/dpa

Wegen zu hoher Neuverschuldung hat der Rat der Europäischen Union grünes Licht für Strafverfahren gegen Frankreich, Italien und fünf weitere Länder gegeben. Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Monat. Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen.

Gegen Rumänien ist zudem seit 2020 ein Verfahren anhängig, was ebenso nach Abstimmung der Länder nun weiterläuft. Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich.

Nächste Schritte im Schuldenabbau

In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt. Für die Einleitung der neuen Verfahren war für jedes Land ein eigener Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken.

In einem nächsten Schritt wird die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen. Dise müssen dann wiederum vom Rat der EU angenommen werden. Das ist derzeit für das Jahresende vorgesehen.

Kontrolle durch Europäische Kommission

Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war wegen der Coronakrise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

Ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten.

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