Mit einer neuen Verordnung hat die EU-Kommission die Möglichkeit für Exportstopps von Corona-Impfstoffen ausgeweitet. Hintergrund ist der Astrazeneca-Streit.
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Ein Mann wird mit dem Astrazeneca-Vakzin gegen das Coronavirus geimpft. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Der britisch-schwedische Impfstoffhersteller Astrazeneca kämpft mit Lieferproblemen.
  • Die EU-Kommission hat nun die Möglichkeit für Exportstopps ausgeweitet.
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Im Streit um Impfstofflieferungen des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca hat die EU-Kommission die Möglichkeiten für Exportstopps deutlich ausgeweitet.

Die Brüsseler Behörde nahm am Mittwoch eine entsprechende Verordnung an. Diese erlaubt Ausfuhrsperren, wenn das Zielland selbst Impfstoff produziert aber nicht exportiert, oder wenn dessen Bevölkerung bereits weitgehend geimpft ist. Zudem wurde der Grossteil der Ausnahmen von der geltenden Ausfuhrgenehmigungspflicht gestrichen.

Lieferrückstände bei Astrazeneca

Hintergrund sind massive Lieferrückstände bei Astrazeneca. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte dem Unternehmen deshalb wiederholt mit einem Exportverbot gedroht.

Im Fokus stehen hier Lieferungen an Grossbritannien. Das Land war von den Lieferproblemen bislang deutlich weniger betroffen und zugleich grosse Mengen Impfstoff aus der EU importiert.

Brüssel wirft London zudem vor, die Ausfuhr von Astrazeneca-Impfstoff britischer Produktion de facto mittels vertraglicher Vereinbarungen zu unterbinden. Die Kommission stufte dies nun als Gefahr für die Impfstoffversorgung der EU ein. Sie nimmt ausdrücklich Bezug auf Länder mit eigenen Produktionskapazitäten, die «entweder per Gesetz oder durch vertragliche Vereinbarungen» Exporte verhindern.

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Ampullen mit dem Covid-19 Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmakonzerns AstraZeneca. - dpa

«Die Mitgliedstaaten sollten Ausfuhrgenehmigungen dementsprechend verweigern», erklärte die Behörde. Dasselbe gelte für Länder, «in denen die Impfquote höher als in der Union oder die aktuelle Infektionslage weniger ernst ist».

Im Januar hatte Brüssel bereits einen Exportkontrollmechanismus geschaffen, der Impfstoffhersteller in der EU verpflichtet, Ausfuhren in Drittländer genehmigen zu lassen.

Bislang nur eine Astrazeneca-Lieferung nicht bewilligt

Ausfuhren können seitdem gestoppt werden, wenn sie der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des jeweiligen Herstellers mit der EU zuwider laufen. Bislang wurden von hunderten Lieferungen nur eine - eine Astrazeneca-Lieferung von Italien nach Australien - nicht bewilligt.

Eine ganze Reihe von Ländern, darunter der gesamte Balkan und der Mittelmeerraum waren zudem bislang von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Kommission äusserte den Verdacht, dass Hersteller die Auflagen umgingen, indem sie ihre Exporte über diese Länder leiteten.

Laut der neuen Verordnung sollen Ausnahmen nur noch für sehr wenige Länder und Gebiete mit enger EU-Bindung gelten. Das wären etwa die Färöer-Inseln und der Vatikan.

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