EuGH urteilt über «Gefällt mir»-Button von Facebook
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute über den Datenschutz bei der Verwendung des sogenannten «Gefällt mir»-Buttons von Facebook.
Das Wichtigste in Kürze
- Der EuGH entscheidet über den Datenschutz bei Verwendung des «Gefällt mir»-Buttons.
- Auf seinen Internetseiten hat der Händler den Button eingebunden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute über den Datenschutz bei der Verwendung des sogenannten «Gefällt mir»-Buttons von Facebook.
Im Zentrum stehen der damit verbundene Datentransfer und die Frage, ob auf Webseiten darüber ausdrücklich informiert werden muss. Im konkreten Streit geht es um einen Online-Händler für Modeartikel. Geklagt hatten Verbraucherschützer, das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf legte den Streit dem EuGH vor.
Auf seinen Internetseiten hat der Händler den Button eingebunden. Mit einem Klick darauf können Kunden und andere Nutzer bei Facebook kundtun, dass ihnen ein Produkt gefällt. Schon beim Aufrufen einer entsprechenden Seite werden die IP-Adresse und Angaben über den benutzten Browser an Facebook übermittelt – auch dann, wenn ein Nutzer gar nicht auf den «Like»-Button klickt.