Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Frauen in Teilzeit

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof gibt einer Spanierin Recht, die sich gegen eine Teilzeit-Regelung wehrte - der Entscheid kommt allen Teilzeit-Arbeitenden zugute.

Frauenquote
Der Frauenanteil in Schweizer KMU-Verwaltungsräten ist deutlich geringer. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof rügte am Donnerstag eine spanische Regelung.
  • Die Richter stärken damit die Rechte von Frauen, die Teilzeit arbeiten.

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Frauen in Teilzeitarbeit gestärkt. Die Luxemburger Richter rügten am Donnerstag eine spanische Regelung, Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu kappen, wenn Beschäftigte nur einige Tage pro Woche arbeiten. Zur Begründung erklärte der EuGH, da überwiegend Frauen so beschäftigt seien, würden sie durch die Vorschrift benachteiligt.

Konkret ging es um eine Spanierin, die mehr als zwölf Jahre lang jeweils einige Tage pro Woche als Putzfrau gearbeitet hatte und dann arbeitslos wurde. Die zuständige Behörde SPEE berechnete den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grundlage der tatsächlich gearbeiteten Tage und nicht nach vollen Beitragsjahren. Deshalb sollte sie nur für 420 statt für 720 Tage Arbeitslosengeld bekommen. Die Frau sah darin eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, die mehrere volle Tage statt jeden Tag ein paar Stunden arbeiten.

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