Euthanasie: Verfassungsgericht in Italien lehnt Referendum ab
Ein Referendum wollte die Strafbarkeit von Euthanasie in Italien aufheben. Doch das Verfassungsgericht hat den Antrag nun abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das italienische Verfassungsgericht hat einen Referendumsantrag zu Euthanasie abgelehnt.
- Entkriminalisierung biete zu geringen Schutz für «schwache und verletzliche Personen.
- Die Debatte löst in Italien starke Diskussionen aus.
In Italien wurde ein Referendumsantrag für die Entkriminalisierung von Euthanasie abgelehnt.
Das vorgeschlagene Referendum würde nicht den verfassungsmässig garantierten «Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen» gewährleisten. Dies, «insbesondere im Hinblick auf schwache und verletzliche Personen». Das erklärte das Gericht am Dienstag. Die Befürworter des Rechts auf Sterbehilfe hatten im vergangenen August 750'000 Unterschriften gesammelt, um die Volksabstimmung zu erzwingen.
Nach geltendem italienischem Recht kann jeder, der einer anderen Person hilft, Suizid zu begehen, bestraft werden. Es droht eine Haftstrafe zwischen fünf und 12 Jahren. 2019 hatte das Verfassungsgericht jedoch eine Ausnahme für bestimmte Patienten erlassen.
Um dafür infrage zu kommen, müssen diese durch medizinische «Behandlungen am Leben erhalten werden». Und «an einer irreversiblen Erkrankung leiden, die körperliches und psychisches Leid verursacht, das sie als unerträglich empfinden». Ausserdem müssen sie «voll und ganz in der Lage» sein, «freie und bewusste Entscheidungen zu treffen».
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hatte ein gesellschaftliches Erdbeben in Italien ausgelöst, wo die katholische Kirche immer noch starken Einfluss hat. Allerdings muss die Gerichtsentscheidung noch in Gesetzesform gegossen werden. Auch in Deutschland wird seit einem Urteil des Verfassungsgerichts über die eine gesetzliche Neuregelung der Euthanasie gerungen.