Assistierter Suizid in Österreich neu gesetzlich geregelt
Sterbehilfe in Österreich hat nun eine gesetzliche Grundlage. Doch nicht alle können sie in Anspruch nehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich hat Sterbehilfe jetzt eine gesetzliche Grundlage.
- Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss etwa eine medizinische Diagnose vorliegen.
Mit dem Jahreswechsel ist die Beihilfe zum Suizid unter Auflagen in Österreich möglich. Nachdem das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, können Menschen Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Bedingung ist eine dauerhafte schwere oder unheilbaren Krankheit. Hingegen bleibt die aktive Sterbehilfe weiterhin verboten.
Demnach müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen.
Unterschiedliche gesetzliche Regelungen
Das Gesetz wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstiess es gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung. Vier Antragsteller hatten geklagt, darunter ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann und ein Arzt.
Aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Spanien nicht strafbar. Beihilfe zur Selbsttötung sowie indirekte und passive Sterbehilfe sind dagegen in einigen Ländern mehr erlaubt.