Finanzkommission will Kohäsionsmilliarde nicht verdoppeln
Nachdem die Aussenpolitische Kommission die Verdopplung der Kohäsionsmilliarde gutheisst, lehnt die Finanzkommission diese ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzkommission will den Beitrag der Schweiz an die EU nicht erhöhen
- Aussenpolitische Kommission sprach sich letzte Woche dafür aus.
Im Gegensatz zur lehnt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) die Erhöhung des Schweizer Erweiterungsbeitrages an die EU ab. Sie beantragt dies laut einem Tweet der Parlamentsdienste vom Montag mit 14 zu 11 Stimmen. Die FK-N sei der Auffassung, dass an der unlängst verabschiedeten Strategie festgehalten werden sollte, teilte sie am Montagabend mit. Sich den Zugang zu den EU-Forschungsprogrammen durch einen finanziellen Beitrag zu «erkaufen», sei illusorisch und könnte falsch interpretiert werden.
Zudem sei es unangebracht und gefährlich, eine zusätzliche Milliarde zu bezahlen. In einer Zeit, in der die Covid-Pandemie zu hoher finanzpolitischer Unsicherheit führe. Insgesamt könne sich ein solcher Antrag als kontraproduktiv erweisen und die Position des Bundesrates bei künftigen Verhandlungen schwächen.
Aussenpolitische Kommission stimmte zu
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hatte einer Verdoppelung des Beitrages an die EU vergangene Woche zugestimmt. Sie möchten den Antrag in der Wintersession bei der Behandlung des Voranschlages 2022 einreichen.
Für die APK-N ist dies ein Versuch, eine Assoziierung an verschiedene Programme mit einer Verdoppelung der Kohäsionsmilliarde noch zu retten. Wie etwa «Horizon Europe» und «Erasmus plus». Mit einem verdoppelten Kohäsionsbeitrag soll der Bundesrat «eine Verhandlungsmasse für ein politisches Signal bekommen».
Plenumsentscheid steht bevor
Würde der Antrag der APK-N vom Plenum angenommen, würde der Rahmenkredit für den Schweizer Kohäsionsbeitrag erhöht. Um rund 953 Millionen auf insgesamt zwei Milliarden Franken. Die APK-N knüpfte ihren Antrag indes an eine Bedingung: «Die Assoziierungsvereinbarungen zwischen Schweiz und EU zur Teilnahme an den laufenden EU-Programmen» könnten bis Mitte 2022 unterzeichnet werden.
Der Bundesrat hatte am letzten Mittwoch die Unterzeichnung eines Memorandums of Unterstanding (MoU) genehmigt. Es handelt sich um ein Memorandum zum Grundsatzabkommen mit der EU zum zweiten Schweizer Kohäsionsbeitrag. Zudem beschloss er, nun die Verhandlungen mit den Partnerländern über die bilateralen Umsetzungsabkommen aufzunehmen.
Am 26. Mai hatte der Bundesrat einseitig die Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen. Seitdem ist das Verhältnis Schweiz-EU stark abgekühlt.