Folgen des Prozesses um Waffenexporte für Heckler und Koch ungewiss
Das Wichtigste in Kürze
- Fünf Mitarbeiter einer Rüstungsfirma befinden sich vor Gericht.
- Es geht um illegale Waffenexporte nach Mexiko.
- Die Firma ist Nebenbeteiligte und nicht angeklagt.
Im Prozess um umstrittene Waffenexporte der deutschen Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko will der Anwalt des Waffenherstellers die finanziellen Folgen für die Firma gering halten.
Er forderte am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht, das Unternehmen dürfe nur mit gut 200 000 Euro belastet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer gefordert, dass von Heckler & Koch der Kaufpreis für die exportieren Waffen - 4,1 Millionen Euro - eingezogen werden sollte. Das wäre für das Unternehmen bei einem Jahresumsatz von gut 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe.
Waffenhersteller nicht angeklagt
Der Waffenhersteller ist kein Angeklagter in dem Verfahren, sondern ein sogenannter Nebenbeteiligter. In dem Prozess geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen und Zubehör in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin laut Genehmigung nicht hätten geliefert werden dürfen.
Vor Gericht stehen fünf ehemalige Mitarbeiter der Firma. Ein früherer Geschäftsführer könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Für einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen. Die Anwälte aller fünf Angeklagten fordern Freisprüche. In zwei Fällen ist auch die Staatsanwaltschaft dafür. Ein Urteil ist für den 21. Februar geplant.