Frankreichs Verfassungsrat lehnt Volksabstimmung zu Rentenreform ab
Gegner der umstrittenen Rentenreform in Frankreich sind mit einem erneuten Anlauf gescheitert, das längst beschlossene Vorhaben vielleicht doch noch zu kippen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Frankreich sind Rentenreform-Gegner erneut gescheitert.
- Der Verfassungsrat hat den Antrag der Opposition auf eine Volksabstimmung abgewiesen.
- So steht der Macron-Reform kaum noch etwas im Weg.
Der Verfassungsrat in Paris hat am Mittwoch auch einen zweiten Antrag der Opposition auf eine Volksabstimmung abgewiesen. Grosse Aussichten für die Opposition oder die Gewerkschaften, die Reform von Präsident Emmanuel Macron doch noch zu stoppen, gibt es nun nicht mehr.
Bereits Mitte April hatte der Verfassungsrat einen ersten Antrag auf ein Referendum zur Deckelung des Renteneintrittsalters auf 62 Jahre als unzulässig abgewiesen. Ausserdem hatte er die Reform grundsätzlich für rechtens befunden. Insofern waren dem zweiten Antrag wenig Erfolgsaussichten eingeräumt worden.
Die Proteste halten an
Mit der von Macron inzwischen in Kraft gesetzten Reform steigt das Renteneintrittsalter vom 1. September an schrittweise auf 64 Jahre. Die Proteste gegen das Vorhaben aber dauern an. Zuletzt kam es am 1. Mai zu Massenkundgebungen gegen die Reform. Am 6. Juni haben die Gewerkschaften erneut zu Demonstrationen aufgerufen.
Macron und seine Regierung setzen unterdessen auf eine Beruhigung der Lage und wollen möglichst schnell zu anderen Themen übergehen. Um wieder mehr Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen, stellte Premierministerin Élisabeth Borne vor einer Woche ein 100-Tage-Programm mit Verbesserungsschritten in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Innerer Sicherheit vor.
Wie schon bei der Rentenreform steckt die Regierung aber in der Klemme, da sie im Parlament seit den Wahlen im vergangenen Sommer nicht mehr über eine absolute Mehrheit verfügt. Ein neues Migrationsgesetz verschob Borne darum auf den Herbst.