Als die Coronapandemie ausbrach, wurde nach FFP2-Masken gesucht. Ein Bundesministerium bot viel Geld und viele Händler beschafften überraschend grosse Mengen.
Der Bund wurde nach Angaben des Kölner Oberlandesgerichts zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. (Symbolbild)
Der Bund wurde nach Angaben des Kölner Oberlandesgerichts zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. (Symbolbild) - Thomas Frey/dpa

Im Streit mit einem Maskenlieferanten kassiert der Bund eine Niederlage vor Gericht. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden. Dies teilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit (6 U 101/23).

Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Coronapandemie an einer offenen Ausschreibung teilgenommen hatte. In dieser hatte das Bundesgesundheitsministerium hohe Preise versprochen. Daraufhin bekam der Bund von einer Fülle an Händlern viel mehr Masken als gedacht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Bei einem grossen Teil der Ware verweigerte das Ministerium später die Annahme. Das war aus Sicht des OLG Köln aber nicht rechtmässig. Das Urteil könnte eine gewisse Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben, die noch anhängig sind.

Es ist noch nicht rechtskräftig. Auf das Bundesgesundheitsministerium könnten insgesamt Milliardenkosten zukommen. Das setzt den damaligen Bundesgesundheitsminister und heutigen Oppositionspolitiker Jens Spahn von der CDU unter Druck.

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