Russland verstösst mit seinem «Agentengesetz» laut EGMR gegen die Menschenrechte, da es stigmatisierend und nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist.
EGMR Gerichtshof für Menschenrechte
Russland verstösst mit seinem «Agentengesetz» laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Menschenrechte, da es stigmatisierend und nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist. (Archivbild) - keystone

Russland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit seinem «Agentengesetz» gegen die Menschenrechte verstossen. Die Vorschriften seien stigmatisierend und nicht vereinbar mit der Meinungsfreiheit, entschieden die Richter in Strassburg.

Mit dem Gesetz wird demnach nicht, wie von Moskau behauptet, die nationale Sicherheit geschützt; stattdessen diene es der Einschüchterung und Bestrafung. Geklagt hatten über 100 Nichtregierungsorganisationen (NGOs), darunter die in Russland verbotene Organisation Memorial.

2012 war in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das etwa NGOs zwang, sich wegen ihrer vermeintlich politischen Arbeit und ausländischer Finanzierung als «ausländische Agenten» zu registrieren. Auf der Grundlage des zuletzt 2022 verschärften Gesetzes werden Nichtregierungsorganisationen seit Jahren mit schweren Sanktionen und hohen Strafen belegt oder ganz aufgelöst.

Russland erkennt Entscheidungen nicht an

Der EGMR hatte bereits vor zwei Jahren ähnlich entschieden. Die Auswirkungen des aktuellen Urteils dürften allerdings begrenzt sein: Russland erkennt die Entscheidungen des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen.

Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. EGMR und Europarat sind von der EU unabhängig.

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