Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland gescheitert
Zwei Gruppen präsentierten vor dem deutschen Bundestag unterschiedliche Regelungen zur Sterbehilfe. Beide wurden abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Deutsche Bundestag debattierte heute über eine neue Regelung der Sterbehilfe.
- Es wurde ein liberales und ein konservatives Gesetz vorgestellt.
- Beide wurden abgelehnt.
Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist vorerst gescheitert. Im Bundestag verfehlten zwei dafür vorgelegte Entwürfe jeweils eine Mehrheit.
Abgelehnt wurde zunächst ein Vorschlag für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch. Für den Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) stimmten 304 Parlamentarier. Mit Nein votierten 363, es gab 23 Enthaltungen.
Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) bekam dann 287 Ja-Stimmen. Allerdings gab es für diesen Plan 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
Freiheitsstrafe vs. Genehmigung für Ärzte
Beide Vorstösse sollten Bedingungen und Voraussetzungen zu Fristen und Beratungspflichten festlegen, um eine Suizidhilfe für Volljährige zu regeln. Der Vorschlag der Gruppe Castellucci/Heveling sah dazu eine Neuregelung im Strafgesetzbuch vor. Bei geschäftsmässiger Euthanasie soll der Schuldige bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe erhalten. Geregelt werden sollten aber auch Ausnahmen.
Der Vorschlag der Gruppe Künast/Helling-Plahr sah eine Regelung ausdrücklich ausserhalb des Strafgesetzbuches vor. Kommen sollte ein «Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung». Ärzte dürften Volljährigen dann Arzneimittel dafür verschreiben.