Google verliert Rechtsstreit um E-Mail im Impressum
Die deutschen Verbraucherzentralen ist gegen Google vorgegangen, weil Nutzer auf ihre Mails nur eine automatische Standardantwort erhalten hatten.
Das Wichtigste in Kürze
- Google hat auf die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse automatisch geantwortet.
- Diese wurden nicht gelesen – dies verstösst gegen das deutsche Telemediengesetz.
Anbieter von Internetdiensten müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben, unter der Nutzer auch tatsächlich Kontakt aufnehmen können. Der US-Internetriese Google zog heute Donnerstag nach Angaben des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin zurück.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war gegen Google vorgegangen, weil Nutzer auf ihre Mails nur eine automatische Standardantwort mit Hinweis auf andere Kontaktmöglichkeiten erhalten hatten. Die eingehenden Mails wurden bei Google nicht gelesen. Das verstösst nach dem Urteil des Kammergerichts gegen das Telemediengesetz.
In Paragraf 5 des Telemediengesetzes heisst es, dass Anbieter von Diensten bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen. Dazu gehören Angaben, «die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglicht, einschliesslich der Adresse der elektronischen Post».