Habeck-Beleidigung: Hausdurchsuchung nach Post auf X
Infolge eines beleidigenden Postings gegen den Robert Habeck kam es bei einem 64-Jährigen zu einer Hausdurchsuchung. Die Aktion stösst nicht nur auf Zuspruch.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg (D) bestätigte eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Mann aus Unterfranken. Der Vorwurf lautet auf Verdacht einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, Robert Habeck habe selbst Strafantrag gestellt.
Laut «Rheinischer Post» soll der Beschuldigte ein Meme auf X geteilt haben, das den deutschen Wirtschaftsminister als «Schwachkopf» bezeichnete. Es verspottete die Werbung der Shampoo-Firma Schwarzkopf, statt des berühmten Scherenschnitts war Habecks Konterfei zu sehen.
Die bayerische Polizei rückte am Dienstag auf richterliche Anordnung zur Hausdurchsuchung aus. Die Beamten beschlagnahmten alle Mobilfunkgeräte und durchsuchten alle Räume des Bambergers.
FDP-Politiker lästert über Habeck-Hausdurchsuchung
Die Verfolgung des Rentners erfolgte aufgrund des von der Ampel-Koalition neu eingeführten §188 Strafgesetzbuch. Dieser sieht für «gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung» bis zu drei Jahre Freiheitsentzug vor.
Der Vizepräsident des Bundestages, FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, kommentierte den Vorgang kritisch. «Er glaubt offenbar, er sei der Gesalbte», sagte Kubicki laut «Berliner Zeitung» mit Bezug auf Habeck.
Weitere Ermittlungen
Dem 64-Jährigen wird laut Staatsanwaltschaft noch ein weiterer Vorwurf gemacht: Er soll im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben. Dies könnte den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Die Kripo Schweinfurt stellte bei der Durchsuchung ein Tablet sicher. Die Ermittlungen dauern an. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken bezeichnete die Hausdurchsuchung als «erheblichen Rechtseingriff bei diesem Grundtatbestand».
Die örtliche Polizei sei selbst im Unklaren über den genauen Sachverhalt. Auch über die Details des Zusammenhangs mit dem Aktionstag gegen Antisemitismus sei man nicht informiert worden, betonte ein Präsidiumssprecher.
Kampf gegen Hassrede im Netz
In Deutschland gibt es strenge Gesetze gegen Hasskriminalität im Internet. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, strafbare Inhalte zu löschen.
Beleidigungen, Volksverhetzung und Bedrohungen können strafrechtlich verfolgt werden. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Hass im Netz verstärkt.
Kritiker sehen die Meinungsfreiheit durch zu strenge Gesetze gefährdet. Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und freier Meinungsäusserung bleibt eine Herausforderung.