Neun Punkte gegen den Hass
NSU - Lübcke - Halle: Der Innenminister sieht in Deutschland eine Kontinuität rechter Hassverbrechen. Mit einem Neun-Punkte-Plan will das Kabinett nun Lehren daraus ziehen - mit schärferen Strafen und strengeren Vorgaben für Betreiber Sozialer Medien.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kampf gegen Hass und Rechtsextremismus hat die Bundesregierung ein Neun-Punkte-Paket verabschiedet.
«Sie müssen schlicht und einfach die Linie sehen von NSU über Lübcke und Halle und viele, viele weitere Vorfälle», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin bei der Vorstellung der Massnahmen. Damit erinnerte er an die Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds, die über Jahre unentdeckt morden konnten, an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) in diesem Sommer und den antisemitischen Terroranschlag von Halle mit zwei Toten.
Synagogen seien bereits heute besser geschützt in Deutschland, sagte Seehofer. «Das haben die Länder zugesagt und das praktizieren sie auch nach unserer Kenntnis», sagte er. Das sei «erledigt».
Was das Kabinett beschlossen hat:
MELDEPFLICHT FÜR HASS IM NETZ: Morddrohungen und Volksverhetzung sollen soziale Netzwerke wie Facebook künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Das gilt auch für andere schwere Vergehen wie verfassungsfeindliche Straftaten, also zum Beispiel das Verwenden von Kennzeichen verbotener Organisationen. Derzeit müssen die Anbieter solche Inhalte nur löschen. Eine neue «Zentralstelle» beim BKA soll diese Inhalte und die IP-Adressen sammeln.
CYBER-STALKING, HETZE UND AGGRESSIVE BELEIDIGUNG: Das Strafgesetzbuch soll ergänzt werden um Regelungen zur Hasskriminalität. Dabei soll es um die Aufforderung zu Straftaten oder auch deren Billigung oder Verharmlosung gehen. Die Strafen für Beleidigung sollen verschärft werden. Es sei eben etwas anders, ob man in der Kneipe persönlich beleigt oder im Netz angegangen werde, wo ein solcher Angriff eine viel grössere Reichweite habe, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). In der vermeintlichen Anonynomität des Internets fielen Angriffe «noch mal derber, noch mal verletzender, noch mal beleidigender» aus.
MEHR SCHUTZ FÜR KOMMUNALPOLITIKER: Kommunalpolitiker will das Kabinett unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches stellen. Der schützt bisher «im politischen Leben des Volkes stehende Person» vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wird das bislang vor allem bei Bundes- und Landespolitikern. Die Bundesregierung will den Paragrafen so verändern, dass er auch Kommunalpolitiker erfasst. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, begrüsste das und sprach von einem wichtigen Signal an «Menschen, die sich in der Kommunalpolitik engagieren und mit Leidenschaft in politische Diskurse einbringen».
MEHR AUSTAUSCH ZUM RECHTSEXTREMISMUS: Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern sollen hier stärker zusammenarbeiten und sich auch mehr mit der Polizei austauschen.
WAFFENRECHT WIRD VERSCHÄRFT: Künftig soll vor jeder Erteilung einer Waffenerlaubnis immer erst beim Verfassungsschutz geprüft werden, ob der Antragsteller dort als Extremist bekannt ist. Bisher ist das nicht zwingend vorgeschrieben. Das hat unter anderem dazu geführt, dass Ende vergangenen Jahres 792 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügten.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hält die sogenannte Regelabfrage für sinnvoll. Das bisherige Verfahren biete keine Gewährleistung dafür, dass Extremisten nicht auf legalem Wege an Waffen gelangen.
Die geplante Gesetzesänderung bedeutet aber nicht, dass Rechtsterroristen dann nicht mehr an Waffen gelangen können. Stephan E., der im Juni nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke inhaftiert wurde, besass keinen Waffenschein. Stephan B., der am 9. Oktober nach einem misslungenen Mordanschlag auf jüdische Gläubige in Halle zwei Menschen tötete, hatte sich nach bisherigen Erkenntnissen eine Schusswaffe illegal über das Internet beschafft und weitere Waffen selbst gebaut.
MEHR SCHUTZ FÜR NOTFALLMEDIZINER: Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen will das Kabinett zukünftig so hart bestrafen wie Angriffe auf Polizisten und Soldaten. Die betreffenden Paragrafen 113 bis 115 im Strafgesetzbuch sollen dafür auf «medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen» erweitert werden. Vor zweieinhalb Jahren hatte der Bundestag bereits höhere Strafen für Fälle beschlossen, in denen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste angegriffen werden. Für solche Attacken drohen seitdem bis zu fünf Jahre Haft.
MELDEREGISTER: Wer bedroht wird, soll künftig leichter eine Sperrung seiner Adressdaten im Melderegister bewirken können. Die Hürden dafür sind bisher ziemlich hoch. Das betreffe zum Beispiel auch Menschen, die bei der Arbeitsagentur arbeiteten, sagte Seehofer. «Auch die müssen wir schützen.»
PRÄVENTION: Die Bundesregierung will das Förderprogramm «Demokratie leben!» bis 2023 mit jeweils mindestens 115 Millionen Euro jährlich weiterfinanzieren. Dazu habe es eine Verständigung mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gegeben, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Über das Programm werden nach Angaben des Familienministeriums mehr als 4000 Projekte vor Ort gefördert. Dazu gehören Jugendhilfeprojekte, Projekte zur Opfer- oder Ausstiegsberatung im Zusammenhang mit Rechtsextremismus oder auch Initiativen zur Radikalisierungsprävention.
MEHR PERSONAL: Um den Kampf gegen Rechtsextremismus zu verstärken, forderten Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt jüngst insgesamt 740 neue Stellen. Seehofer stellte sich hinter die Pläne, wollte aber keine Zahlen nennen. Er muss nun in den Haushaltsberatungen für das nötige Geld kämpfen. «Das ist bitter nötig», sagte Seehofer zum Thema Stellenaufbau.