Halal und Bio stehen nach EuGH Rechtsexperte nicht im Konflikt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein EuGH-Gutachter sieht kein Problem bei Halal und Bio.
- Schmerzen und Stress sollen bei Tieren minimiert werden.
Halal-zertifiziertes Fleisch für Muslime kann nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofes gleichzeitig als EU-Bio-Fleisch zertifiziert werden - selbst dann, wenn es von Tieren stammt, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die für die Vergabe des Bio-Siegels relevante Regelung verbiete die Schlachtung ohne Betäubung nicht, argumentierte Generalanwalt Nils Wahl in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten zu einem laufenden Verfahren. Es werde nur verlangt, das Leiden bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten. So müssten Schmerzen und Stress für die betroffenen Tiere minimiert werden.
Der Generalanwalt verweist zudem darauf, dass eine Unvereinbarkeit zwischen der rituellen Schlachtung und dem Gütezeichen «ökologischer/biologischer Landbau» den Verbrauchern von koscheren oder Halal-Produkten schaden könnte. Diesen würde so der Zugang zu den Garantien verwehrt werden, die das Gütezeichen «ökologischer/biologischer Landbau» im Bereich der Qualität und der Lebensmittelsicherheit biete.
Schlachtung ohne Betäubung
Als koscher beziehungsweise halal werden Produkte bezeichnet, die bestimmten muslimischen oder jüdischen Speiseanforderungen entsprechen. Je nach Art und Auslegung erfordern diese, dass nur Fleisch von Tieren gegessen werden darf, die ohne vorherige Betäubung getötet wurden und möglichst vollständig ausgeblutet sind.
Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort will eine Tierschutzorganisation erreichen, dass Fleisch von ohne Betäubung geschlachteten Tieren kein Bio-Siegel mehr tragen darf. Um in dem Fall eine richtige Entscheidung treffen zu können, bat das zuständige Verwaltungsgericht zuletzt den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von EU-Recht. Dessen Richter werden nun in den nächsten Monaten abschliessend eine Antwort geben. Oft orientieren sie sich dabei an der Argumentation des Generalanwalts.