Heute entscheidet das Gericht über den Schweizer Spion
Urteil gegen den mutmasslichen Spion aus der Schweiz: Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet am heutigen Donnerstag im Fall des ehemaligen Polizeibeamten, der laut Anklage im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ausspioniert haben soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Am heutigen Donnerstag soll das Urteil gegen den mutmasslichen Spion aus der Schweiz fallen.
- Der ehemalige Polizeibeamte soll Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfahlen in Erfahrung gebracht haben.
- An einem vorherigen Prozesstag hatte der Angeklagte bereits ein Geständnis abgelegt.
Im Prozess gegen den mutmasslichen
Schweizer Spion vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wird am (heutigen)
Donnerstag das Urteil erwartet. Die Anklage fordert zwei Jahre Gefängnis auf
Bewährung und 40'000 Euro Busse, die Verteidigung plädiert auf eineinhalb
Jahre.
Der Schweizer war im April in Frankfurt
verhaftet worden. Ihm wird von der Bundesanwaltschaft in Deutschland
«geheimdienstliche Agententätigkeit» vorgeworfen. Gemäss Anklage soll er
zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
angesetzt worden sein.
Dort soll er im
Zusammenhang mit so genannten Steuer-CDs persönliche Daten dreier
nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft haben. Der Mann selber gab zu,
dass ihn seine Kontaktleute beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dazu
beauftragt hatten, um Festnahmebefehle gegen die Steuerfahnder ausstellen zu
können.
Kein
Beweis für Maulwurf
Ausserdem soll er gemäss Anklage einen
«Maulwurf» in der NRW-Finanzverwaltung platziert haben. Allerdings konnte
dieser Punkt nie bewiesen werden. Nach eigenen Aussagen haben ihn seine
Kontaktleute beim NDB aber kontaktiert, um mithilfe eines Maulwurfs ein
«Frühwarnsystem» gegen neue CD-Käufe von deutscher Seite zu installieren.
Der Anwalt sagte, sein Mandant sei
vielleicht naiv gewesen und habe ein grosses Risiko auf sich genommen. Aber er
habe im Interesse der nationalen Sicherheit gehandelt. Seine Motivation sei
«Patriotismus, Abenteuerlust, Gewinnsucht und Entrüstung» gewesen.
Geständnis
abgelegt
Der ehemalige Zürcher
Polizist hatte am zweiten Prozesstag vor rund drei Wochen ein Geständnis
abgelegt. Der Senatsvorsitzende sprach von einem
Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren
sowie einer Geldauflage von 40'000 Euro.