Heute entscheidet das Gericht über den Schweizer Spion

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Bern,

Urteil gegen den mutmasslichen Spion aus der Schweiz: Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet am heutigen Donnerstag im Fall des ehemaligen Polizeibeamten, der laut Anklage im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ausspioniert haben soll.

Im Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wird am (heutigen) Donnerstag das Urteil erwartet.
Im Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wird am (heutigen) Donnerstag das Urteil erwartet. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am heutigen Donnerstag soll das Urteil gegen den mutmasslichen Spion aus der Schweiz fallen.
  • Der ehemalige Polizeibeamte soll Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfahlen in Erfahrung gebracht haben.
  • An einem vorherigen Prozesstag hatte der Angeklagte bereits ein Geständnis abgelegt.

Im Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wird am (heutigen) Donnerstag das Urteil erwartet. Die Anklage fordert zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und 40'000 Euro Busse, die Verteidigung plädiert auf eineinhalb Jahre.

Der Schweizer war im April in Frankfurt verhaftet worden. Ihm wird von der Bundesanwaltschaft in Deutschland «geheimdienstliche Agententätigkeit» vorgeworfen. Gemäss Anklage soll er zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) angesetzt worden sein.

Dort soll er im Zusammenhang mit so genannten Steuer-CDs persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft haben. Der Mann selber gab zu, dass ihn seine Kontaktleute beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dazu beauftragt hatten, um Festnahmebefehle gegen die Steuerfahnder ausstellen zu können.

Kein Beweis für Maulwurf

Ausserdem soll er gemäss Anklage einen «Maulwurf» in der NRW-Finanzverwaltung platziert haben. Allerdings konnte dieser Punkt nie bewiesen werden. Nach eigenen Aussagen haben ihn seine Kontaktleute beim NDB aber kontaktiert, um mithilfe eines Maulwurfs ein «Frühwarnsystem» gegen neue CD-Käufe von deutscher Seite zu installieren.

Der Anwalt sagte, sein Mandant sei vielleicht naiv gewesen und habe ein grosses Risiko auf sich genommen. Aber er habe im Interesse der nationalen Sicherheit gehandelt. Seine Motivation sei «Patriotismus, Abenteuerlust, Gewinnsucht und Entrüstung» gewesen.

Geständnis abgelegt

Der ehemalige Zürcher Polizist hatte am zweiten Prozesstag vor rund drei Wochen ein Geständnis abgelegt. Der Senatsvorsitzende sprach von einem Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie einer Geldauflage von 40'000 Euro.

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