Höcke-Prozess: Alle Verteidiger haben Revision eingelegt

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Deutschland,

Das Landgericht Halle (D) hat AfD-Politiker Björn Höcke in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Anwälte haben Revision eingelegt.

AfD-Politiker Björn Höcke wurde in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt. Alle seine Anwälte und Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
AfD-Politiker Björn Höcke wurde in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt. Alle seine Anwälte und Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt. - Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa

Nach der Verurteilung von Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle (D) haben alle drei Verteidiger des AfD-Politikers Rechtsmittel eingelegt. Neben den anderen Verteidigern habe auch Rechtsanwalt Ralf Hornemann Revision eingelegt, erklärte dieser auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.

Die beiden anderen Anwälte von Höcke, Ulrich Vosgerau und Philip Müller, hatten nach eigenen Angaben sowie nach Angaben des Gerichts bereits in der vergangenen Woche Revision eingelegt. Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig.

Fall geht an Bundesgerichtshof

Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht bis zuletzt zurückgewiesen. Das Landgericht hatte ihn zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Ob sie Revision eingelegt hat, war zunächst unklar.

In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10'000 Euro für Höcke gefordert. Das Urteil war am vergangenen Dienstag, 14. Mai, gefallen. Eine Revision musste binnen einer Woche nach Verkündung eingelegt werden. Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil auf Gesetzesverletzungen – es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.

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Kommentare

User #1231 (nicht angemeldet)

Einsicht erfordert die "Einsichtsfähigkeit" und "Einsichtsbereitschaft. Ohne Einsicht in Wissenslücken besteht kein Bedarf, fehlendes Wissen nachzuholen usw. Wer das Umdenken, Umlernen und Verhaltensänderungen aufschiebt - egal aus welchem Grund - ist nicht wirklich einsichtig - und es kommt so zu keiner Veränderung. Einsicht ist eine Grundvoraussetzung für das Erkennen und die Behebung von Defiziten und das Lösen daraus resultierender Probleme. Einsicht ist wichtig für die die Optimierung sozialer Kompetenzen und die Behebung von Störungen und Krankheiten. Ohne Einsicht (z.B. in schadhafte Denk- und Verhaltensmuster) ist keine Veränderung zum Positiven möglich. Ohne Einsicht läuft alles, was einen im Leben stört und/oder schadet, immer so weiter. Dies bezieht sich sowohl auf das Denken als auch das Verhalten inklusive der Gewohnheiten. Ohne Einsicht gibt es keine Verhaltensänderung. Ohne Einsicht wird nicht neu- und umgelernt. Im psychologischen und psychiatrischen Bereich versteht man unter Einsicht nicht nur das geistige Erkennen von Problemen, Fehlern und Lösungen, sondern ein - über das Denken hinausgehendes - Erkennen und Begreifen unter Einbeziehung emotionaler Komponenten und Werthaltungen. "Einsicht" bedeutet, dass Eigenschaften, Zusammenhänge und Beziehungen auf der Basis von Wahrnehmungen und analytischen Überlegungen hinreichend erkannt, geistig erfasst und sachlich richtig begriffen werden.

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