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Hohe Freiheitsstrafen für Millionen-Betrug im Internet

Keystone-SDA
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Deutschland,

Zwei Männer wurden in Rostock wegen Betrügereien im Internet zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Online-Shops aus der EU sind dazu verpflichtet, Verbraucher beim Bestellvorgang über einige Dinge in Kenntnis zu setzen. Die Massstäbe lassen sich aber auch auf andere Shops übertragen.
Von November 2019 bis Dezember 2021 betrieben zwei Männer 30 Fake-Shops und prellten Kunden um über 4,3 Millionen Euro. (Symbolbild) - Franziska Gabbert/dpa-tmn

Nach Betrügereien im Internet sind zwei Männer in Rostock zu sieben Jahren und neun Monaten beziehungsweise fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Von November 2019 bis Dezember 2021 betrieben sie nach Überzeugung des Landgerichts 30 Fake-Shops im Internet und prellten ihre Kunden um mehr als 4,3 Millionen Euro. In den Online-Shops boten sie demnach gegen Vorkasse Waren zu günstigen Preisen an.

Von Sportartikeln über Unterhaltungselektronik bis hin zu Heimwerkerbedarf. «Sie waren jedoch weder willens noch in der Lage, auf Kundenbestellungen solche Produkte zu liefern», teilte ein Gerichtssprecher mit. Den beiden 41 Jahre alten Männern sei es allein darum gegangen, Geld einzunehmen, um ihren luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.

Die Masche hinter den Fake-Shops

Die Fake-Shops existierten laut Gericht jeweils nur einige Tage oder Wochen. So sei es den beiden Männern – der Haupttäter ist den Angaben zufolge Italiener, sein Mittäter Deutscher – gelungen, ihre Identität über längere Zeit zu verschleiern. Sie hätten dafür falsche oder frei erfundene Personalien verwendet.

Dem Gericht zufolge fielen mindestens 10'679 Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz auf die beiden herein. Den Opfern seien Schäden in Höhe von in der Regel einigen Hundert Euro, in Einzelfällen aber auch einigen Tausend Euro entstanden.

Über 10'000 Opfer und Millionenverluste

«Der bei den Geschädigten angerichtete wirtschaftliche Gesamtschaden beträgt mehr als 4,34 Millionen Euro», erklärte ein Gerichtssprecher. Die beiden Männer wurden wegen gewerbsmässigen Bandenbetrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Fake-Shop-Verfahren nahm einem Gerichtssprecher zufolge 83 Verhandlungstage in Anspruch. Mehr als 200 Zeugen wurden demnach vernommen. Am 80. Tag legten die Angeklagten schliesslich Geständnisse ab.

Das Gericht ordnete dem Sprecher zufolge an, von den beiden Verurteilten Werte in Höhe von rund vier Millionen Euro sowie das hochwertige technische Equipment einzuziehen, das sie für ihre Taten benutzt hatten.

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