Höhere Strafen bei Sexualdelikten in Liechtenstein

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Liechtenstein,

Neben neuen Tatbeständen hat Liechtenstein auch seine Strafmasse den «gesellschaftlichen Werthaltungen» angepasst und diese erhöht.

Blick auf das Landtagsgebäude an der Landtagseröffnung.
Blick auf das Landtagsgebäude an der Landtagseröffnung. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Liechtenstein hat sein Strafrecht den «gesellschaftlichen Wertehaltungen» angepasst.
  • Es hat neue Tatbestände eingeführt und teilweise Strafmasse erhöht.

Das Fürstentum Liechtenstein modernisiert sein Strafrecht und passt es den «veränderten gesellschaftlichen Wertehaltungen» an. Bei Delikten gegen Leib und Leben sowie bei Sexualdelikten werden die Strafmasse erhöht.

Abgeändert werden sollen das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Sie verabschiedete eine entsprechende Vorlage zu Handen des Parlamentes, des Landtages. Wesentliches Ziel der Reform ist ein ausgewogenes Strafverhältnis zwischen Delikten gegen «Leib und Leben» und Vermögensdelikten.

Die sogenannte Grundstrafdrohung wird etwa bei Körperverletzung, Vergewaltigung oder sexueller Nötigung erheblich angehoben. Bei Vermögensdelikten mit einer geringeren Schadenssumme wiederum ermöglichen neu gefasste Strafbestimmungen ein «dem Schaden angemesseneres Strafmass».

Neue Tatbestände

Zudem werden neue Tatbestände eingeführt, wie etwa die Zwangsheirat, die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder - im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen - die Manipulation von Kreditkarten oder das Cybermobbing.

Weiter soll mit der Vorlage Verpflichtungen aus verschiedenen völkerrechtlichen Übereinkommen nachgekommen werden. Eingeführt werden neue Tatbestände wie «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» oder «Verbrechen der Aggression». Liechtenstein unterstreiche damit die Bedeutung einer Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts, hiess es.

Bei der Reform handelt es sich um die erste grosse Anpassung des liechtensteinischen Strafrechts seit 1985. Die «umfassende Modernisierung des Strafrechts» basiert auf Revisionen der letzten Jahre in Österreich.

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