Holocaust-Gesetz in Polen soll erst nach Richterspruch angewendet werden
Die neue Strafvorschrift im Holocaust-Gesetz wird erst nach einer Prüfung durch das Verfassungsgericht angewendet. Polens Regierung will den Ruf seines Landes verteidigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Strafvorschrift im Holocaust-Gesetz von Polen soll erst vom Verfassungsgericht geprüft werden.
- Die Vorschrift löste eine diplomatische Krise mit Israel aus.
- Polens Präsident Andrzej Duda hatte sie trotz internationaler Proteste unterschrieben.
Im Streit um das polnische Holocaust-Gesetz hat Senatsmarschall Stanislaw Karczewski versichert, die Strafvorschrift werde erst nach einer Prüfung durch das Verfassungsgericht angewendet. Es wäre unverantwortlich, vorher Ermittlungen auf Grundlage des Gesetzes einzuleiten, sagte der nationalkonservative Politiker nach Angaben der Zeitung «Gazeta Wyborcza» vom Mittwoch.
Offiziell tritt die Vorschrift, die eine diplomatische Krise mit Israel ausgelöst hatte, am 1. März in Kraft. Polens Präsident Andrzej Duda hatte sie trotz internationaler Proteste unterschrieben und dem Verfassungsgericht zur Prüfung gegeben. Dieses solle klären, ob das Gesetz die freie Meinungsäusserung gefährde. Ein Termin dafür stand allerdings nach Gerichtsangaben zunächst nicht fest.
Das Gesetz sieht unter anderem Geld- oder Haftstrafen vor, wenn jemand «öffentlich und entgegen den Fakten dem polnischen Volk oder Staat» eine Mitschuld an Verbrechen zuweist, die durch das NS-Regime begangen wurden. Laut Kritikern ist das Gesetz ungenau formuliert und könnte dazu missbraucht werden, um Verantwortung von Polen bei Verbrechen an Juden zu leugnen. Polens Regierung widerspricht dem und argumentiert, das Land wolle seinen Ruf verteidigen und unter anderem die Verwendung der historisch falschen Bezeichnung «polnische Todeslager» verhindern.