Weit mehr als sechs Millionen Menschen folgen ihr auf Instagram - für Influencerin Pamela Reif, die unter anderem Fitnessprodukte bewirbt, ein gutes Geschäft. Werbung und Privates muss dabei sauber getrennt sein. Das hat nun ein Gericht erneut entschieden.
Die Karlsruherin Pamela Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Foto: Uli Deck/dpa
Die Karlsruherin Pamela Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links («Tags») zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen.
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Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 38/19). Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte zuvor in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 24-Jährige erwirkt.

Es sei dabei nicht darum gegangen, ob sämtliche Posts der Influencerin gekennzeichnet werden müssen, betonte OLG-Richter Andreas Voss in seiner Urteilsbegründung. Eine Kennzeichnung sei aber da erforderlich, wo in den Insta-Beiträgen sogenannte «Tap Tags» verwendet werden, die zu Herstellern oder Anbietern bestimmter Produkte wie Kleidung oder Kosmetika führen. «Tap Tags» sind Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die man anklicken kann und die dann zu den Unternehmen führen.

Die Karlsruherin Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Inzwischen folgen ihr 6,4 Millionen Menschen. In der Vorinstanz hatte sie argumentiert, dass sie zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts trenne. Die Links seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen. Das sah nun auch das OLG anders und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoss.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema.

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