Insolvenzgericht erlässt Haftbefehl gegen Investor Windhorst

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Deutschland,

Windhorst soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Der Investor hält den Vorwurf einem Sprecher zufolge für falsch.

Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst.
Hält den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch: Lars Windhorst. (Archivbild) - Frank Molter/dpa

Das Insolvenzgericht in Hannover (D) hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Das sagte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.

Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, sei einem Anhörungstermin am 22. April unentschuldigt ferngeblieben. Das Gericht erliess den Haftbefehl am 23. Mai. Windhorst hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet, darunter die «Hannoversche Allgemeine Zeitung».

Beschwerde gegen Haftbefehl eingelegt

Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein «vom Gericht verhängtes Druckmittel», das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch.

Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein. Am Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt. Bei der soll allerdings über die Situation der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gesprochen werden.

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