Islamistisches Motiv des Kongsberg-Täters fraglich
Die Ermittler zweifeln nach erhaltenen Hinweisen das angebliche terroristische Motiv nach der Gewalttat im norwegischen Kongsberg an.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Polizei zweifelt an einer terroristisch motivierten Tat in Kongsberg.
- Der Verdächtige sei gemäss Hinweisen nicht wirklich zum Islam konvertiert.
Nach der Gewalttat im norwegischen Kongsberg mit fünf Toten haben die Ermittler zunehmend Zweifel an einer terroristisch motivierten Tat. Es gebe Hinweise, dass der Verdächtige nicht wirklich zum Islam konvertiert sei. Dies sagte der Polizeiinspektor Thomas Omholt bei einer Pressekonferenz am Samstag.
Stattdessen erhärte sich der Verdacht auf eine psychische Erkrankung. Ein 37-jähriger Däne hatte eingeräumt, am Mittwochabend in der Innenstadt von Kongsberg fünf Menschen getötet zu haben. Der Mann hatte unter anderem mit Pfeil und Bogen auf zahlreiche Menschen geschossen.
Keine politisch motivierte Gewalttat
Wie sich herausstellte, hatte der Mann schon seit Jahren im Fokus der Behörden gestanden. Unter anderem hatte er 2017 ein Video veröffentlicht, in dem er sich als Muslim und Bote bezeichnete. Er kündigte dabei eine Aktion an.
Eine politisch motivierte Gewalttat war ihm aber nicht zugetraut worden. Die Ermittlungen hätten nun gezeigt, dass es der Mann mit seiner Konversion zum Islam nicht ernst genommen habe, sagte Omholt.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er alleine handelte. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass er mit weiteren Personen im Kontakt gestanden habe, so Omholt weiter. Der Anwalt des mutmasslichen Täters sagte dem norwegischen Sender TV2, er stimme den vorläufigen Ermittlungsergebnissen der Polizei zu.
Vier Wochen Untersuchungshaft
Nach Angaben der Polizei war der Däne im Verlauf mehrerer Jahre immer wieder im Kontakt mit dem Gesundheitsdienst gewesen. Zu Details über die psychische Gesundheit des Mannes wollte sich Omholt nicht äussern. Um Zeugenaussagen nicht zu beeinflussen, wie er betonte.
Ein Gericht hatte am Freitag für den Dänen vier Wochen Untersuchungshaft angeordnet. Die ersten zwei Wochen muss er isoliert verbringen und das Gericht verhängte ein Besuchs-, Medien- und Briefverbot. Aufgrund seines Gesundheitszustandes sei er aber noch nicht vernehmungsfähig. Er wurde nicht in einem Gefängnis, sondern in einer geschlossen medizinischen Einrichtung untergebracht, dies teilte die Polizei mit.