Josef Fritzl: Wird er in den Normalvollzug verlegt?

Maurice Stupnicki
Maurice Stupnicki

Deutschland,

Als der Fall von Josef Fritzl bekannt wurde, war die Medienlandschaft geschockt. Nun soll ein psychiatrisches Gutachten die Strafe des Inhaftierten mildern.

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Die Verbrechen des Josef Fritzl sorgten weltweit für Schlagzeilen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein psychiatrisches Gutachtet fordert die Verlegung von Josef Fritzl in den Normalvollzug.
  • Der 86-Jährige wurde 2009 zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
  • Das Justizministerium verdeutlichte, dass Fritzl auf jeden Fall in Haft bleiben wird.

Der Fall von Josef Fritzl ist ein unangenehmes Thema. 2009 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Vollzugsgericht überprüft seither, ob die Voraussetzungen für den Massnahmenvollzug weiterhin vorliegen. Ein psychiatrisches Gutachten könnte die Strafe von Fritzl nun mildern.

Justizministerium: Josef Fritzl bleibt auf jeden Fall in Haft

Dem Gericht sind die Hände gebunden, den die Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben. Wie die «Krone» berichtet, fordert das genannte Gutachten die Verlegung von Fritzl in den «Normalvollzug». Begründung sei, dass von dem 86-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehen soll. Dort soll er dann den Rest seiner Strafe absitzen können.

Die Causa wurde zum Oberlandesgericht (OLG) weitergeleitet. Diese haben die Akten wieder zurückübermittelt und empfinden die Begründung als «zu wenig umfangreich». Seitens des Justizministeriums wurde betont, dass der Betroffene auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig sei.

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