Coronavirus: Ungeimpfte in Quarantäne erhalten keinen Lohn mehr
Aktuell haben Ungeimpfte in Deutschland noch Entschädigungsanspruch, wenn sie in Quarantäne müssen. Dies soll sich ab dem 1. November ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Ungeimpfte sollen in Deutschland ab dem 1. November keinen Entschädigungsanspruch haben.
- Dies, wenn sie wegen angeordneter Quarantäne Verdienstausfälle haben.
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen in Deutschland die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.
Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.
Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.
Bei den Beratungen der Minister ging es um eine deutschlandweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können. Dies, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.
Neue Regelung spätestens ab 1. November
Grundsätzlich haben in Deutschland Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, Anspruch auf Lohnersatz in voller Höhe. Dies in den ersten sechs Wochen. Ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent.
Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber. Der muss es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.
Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten.
Dies, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen. Und deshalb nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.