Kinderlähmung vorbeugen: Impfschutz für Polio überprüfen

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Deutschland,

Kinderlähmung konnte in vielen Teilen der Erde erfolgreich zurückgedrängt werden. Das liegt auch am weltweiten Impfprogramm. Doch nun wurden Polio-Viren wieder in mehreren Städten nachgewiesen.

Polio
Die Schutzimpfung gegen Polio bekommen Menschen in der Regel als Kind. Grundimmunisierung und Auffrischimpfung sind aber später auch möglich. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Polio-Infektion kann im schlimmsten Fall zu Lähmungen führen.

Unabhängig von einer geplanten Reise sollte man seinen Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls auffrischen. Dazu rät das CRM Centrum für Reisemedizin aus aktuellem Anlass.

Fälle in London, New York und Jerusalem

In den vergangenen Wochen wurden laut CRM Polio-Viren in London, New York und Jerusalem nachgewiesen. Die Erkrankung, die auch als Kinderlähmung bekannt ist, sei zwar in vielen Teilen der Erde erfolgreich zurückgedrängt worden, doch längst nicht ausgerottet.

Nicht überall werde das weltweite Impfprogramm konsequent umgesetzt. Die aktuellen Fälle zeigen, dass das scheinbar besiegte Virus zurückkehren und sich durch Reisende weiter verbreiten kann.

Ein unzureichender Impfschutz in der Bevölkerung bietet laut CRM dem Virus die Chance, sich erneut auszubreiten. So könne es überall und jederzeit zum Viruseintrag von aussen kommen.

Im schlimmsten Fall kommt es zu Lähmungen oder dem Tod

Wenige Infektionen mit dem Poliovirus gehen mit Krankheitssymptomen einher, meist bleiben sie unbemerkt. Manche Infizierte haben nur grippeähnliche Symptome.

In seltenen Fällen greift die Infektion jedoch auf das zentrale Nervensystem über - mit akuten, auch bleibenden Lähmungen etwa der Beine und Arme. Im schlimmsten Fall führt die Erkrankung zum Tod.

Jeder sollte laut CRM aktuell seinen Schutz überprüfen. Dieser beinhaltet in Deutschland: drei Immunisierungen in den ersten zwei Lebensjahren sowie eine Auffrischungsimpfung im Jugendalter. Die Grundimmunisierung und die Auffrischimpfung können nach Angaben des Auswärtigen Amtes in jedem Lebensalter nachgeholt werden.

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