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Kleinkrieg bei Lufthansa vor angedrohtem Warnstreik

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Deutschland,

Für Sonntag hat die Spartengewerkschaft Ufo die Flugbegleiter der Lufthansa zum Warnstreik aufgerufen. Das Binnenklima scheint vergiftet, wie ein kleiner Vorfall zeigt.

lufthansa streik
Die Kabinengewerkschaft Ufo geht nach Ansicht eines Arbeitsrechtsexperten kein hohes Haftungsrisiko ein, wenn sie am Sonntag, den 20.10.2019, wie geplant einen Warnstreik bei der Lufthansa startet. Foto: Oliver Berg/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem für Sonntag angedrohten Warnstreik der Flugbegleiter herrscht bei der Lufthansa ein Kleinkrieg mit der Kabinengewerkschaft Ufo.

Das Unternehmen verweigerte der Gewerkschaft, mit einem Info-Bus vor der Frankfurter Basis zu stehen. Man habe vom Hausrecht Gebrauch gemacht und die Gewerkschaft auf einen angrenzenden Grünstreifen verwiesen, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

Der Gewerkschafts-Vize Daniel Flohr erklärte hingegen, dass Lufthansa entgegen der bisherigen, mit der Polizei abgestimmten Praxis ihr beanspruchtes Sperrgebiet ausgeweitet habe. Die geplante Informationsveranstaltung wurde abgesagt, die Mitglieder auf andere Kanäle wie Hotlines und Social Media verwiesen.

Für den Sonntagvormittag hat Ufo einen fünfstündigen Warnstreik an den Basen Frankfurt und München angekündigt. Lufthansa will den Streik ins Leere laufen lassen und sämtliche rund 160 eingeplanten Starts zwischen 06.00 und 11.00 Uhr durchführen.

Die Gewerkschaft geht dabei nach Ansicht eines Arbeitsrechtsexperten kein hohes Haftungsrisiko ein. Schadensersatzansprüche des Unternehmens kämen nur in Frage, wenn die Gewerkschaft einen rechtswidrigen Streik ausgerufen hätte und sie dies auch hätte erkennen müssen, erläuterte der Arbeitsrechtler Hans-Hermann Aldenhoff von der Kanzlei Simmons & Simmons. «Hier hängt die Latte hoch, um die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie und das Streikrecht zu schützen. In der Praxis sind derartige Ansprüche selten.»

Der Jurist schätzt die Wahrscheinlichkeit gering ein, dass der Warnstreik im Nachhinein als illegal eingestuft wird. Die Gerichte müssten prüfen, ob tatsächlich keine Friedenspflicht mehr herrschte, ein tariflich regelbares Ziel verfolgt wurde und letztlich der Streik verhältnismässig war. Zumindest die ersten beiden Punkte treffen nach Aldenhoffs Einschätzung zu. Zudem hat das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz die Kündigung des Tarifvertrags durch die Ufo als wirksam anerkannt.

Auch am Donnerstag lag zunächst kein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den am Montag angekündigten Arbeitskampf vor, wie die Lufthansa bestätigte. Dahinter könnten nach Einschätzung Aldenhoffs taktische Erwägungen stehen, wenn man sich sicher sei, den Streik ins Leere laufen zu lassen. Lufthansa könne auch im Nachgang rechtliche Schritte gegen die Ufo einleiten.

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