Konsumentenschützer mahnen Ryanair wegen neuer Handgepäck Regel ab
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Konsumentenschützer sei eine neue Ryanair-Regelung «intransparent».
- Nun muss die Billig-Airline mit einer Abmahnung rechnen.
Die zum November eingeführten neuen Handgepäckregeln des Billigfliegers Ryanair stossen bei deutschen Verbraucherschützern auf Widerstand. Der Verbraucherzentrale- Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben die Fluggesellschaft wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt. «Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises», begründete vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe heute Mittwoch den Schritt.
Die neue, europaweit eingeführte Regel der Airline sieht vor, dass Passagiere im Standardtarif nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine nehmen dürfen. Erlaubt ist lediglich noch ein kleines Handgepäckstück mit den Höchstmassen von 40x20x25 cm. An anderer Stelle des Buchungsprozesses ist von einer kleinen Tasche die Rede, «die unter den Sitz vor ihnen passt». Ein typischer Kabinenrollkoffer darf bei Ryanair nur noch nach Zahlung einer «Priority Boarding»-Gebühr von 6 Euro mit in die Kabine genommen werden. Eine einheitliche, globale Regel zur Grösse des Handgepäcks bei Flugreisen gibt es nicht.
In Italien hatte die dortige Wettbewerbsbehörde das Preismodell gestoppt, weil es die wahren Kosten einer Flugreise verschleiere. Weil Ryanair das Preismodell trotzdem weiter durch setzte, leitete die Behörde Anfang November ein Verfahren gegen Ryanair ein, an dessen Ende hohe Geldstrafen stehen könnten.
Mit der Abmahnung fordert die vzbv Ryanair auf, die Preise zu Beginn des Buchungsprozesses klar darzustellen. Sollte das Unternehmen die verlangte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, kann der vzbv Zivilklage einreichen.