Kritik vor Prozess gegen deutsche RAF-Terroristin

Keystone-SDA
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Deutschland,

Kurz vor dem Prozessbeginn gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette kritisieren ihre Verteidiger erneut die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Untersuchungshaft
Daniela Klette sitzt in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Vechta in Niedersachsen. (Archivbild) - dpa

Kurz vor Beginn des Prozesses gegen die frühere deutsche RAF-Terroristin Daniela Klette haben deren Verteidiger erneut die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe kritisiert.

Diese habe den grössten Teil ihrer Ermittlungen aus einem parallel laufenden Verfahren gerade erst übergeben, sagte Anwalt Lukas Theune der «Taz» im Interview. Das werde die Verteidigung «so nicht hinnehmen und das auch deutlich artikulieren».

Es handele sich um zwölf Tera­byte digitaler Dokumente, sagte Theune. «Das sind umgerechnet zehn Millionen Aktenordner! Wenn man die ausdruckt und nebeneinander stellt, wäre es eine Strecke von Berlin bis München. Wie sollen wir das noch bis zum Prozessbeginn lesen? Wie sollen wir so die Beweislage kennen und unsere Mandantin ordentlich verteidigen?» Klette selbst wird laut Verteidigung eine Erklärung abgeben – sich allerdings nicht zu einzelnen Vorwürfen äussern.

Anwalt: Immer wieder RAF-Bezüge in Anklage

Die 66-Jährige, die jahrelang unentdeckt in Berlin gelebt hatte, kommt diesen Dienstag zunächst wegen 13 Raubüberfällen vor Gericht. Die Anklage wirft ihr versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Aus Platzgründen weicht das zuständige Landgericht Verden auf den Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle (Niedersachsen) aus. Nach ihren mutmasslichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wird weiter gefahndet.

«Die Dimension dieses Prozesses hat noch nie ein anderes Raubverfahren gesehen», so Theune. Die Staatsanwaltschaft schaffe das «Bild einer Person, die wahnsinnig gefährlich sein soll». So lese sich auch die Anklage.

«An zentralen Stellen der Anklage werden immer wieder RAF-Bezüge hergestellt», sagte sein Kollege Ulrich von Klinggräff. «Es wird einfach unterstellt, dass unsere Mandantin RAF-Mitglied war – und das wird mit bestimmten Zuschreibungen verbunden, um Lücken in der Beweisführung zu kitten. Dann heisst es: So agieren eben ehemalige Mitglieder der RAF, so ist ihre Gruppenstruktur.»

«Unbelegte Behauptungen über die RAF»

Es sei absurd, in Verden ein Verfahren «aufziehen zu wollen, in dem völlig willkürlich und unbelegt bestimmte Behauptungen über die RAF aufgestellt werden» und mit diesen Raubtaten nachweisen zu wollen, die viele Jahre nach Auflösung der Terrorgruppe erfolgten, kritisierten Klettes Anwälte.

Hintergrund sind die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Gegen Klette, Staub und Garweg bestehen deshalb Haftbefehle.

Die oberste Anklagebehörde wirft Klette versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 vor. Zu diesem Komplex wird eine weitere Anklage erwartet. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RAF an sich ist inzwischen verjährt.

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