Lafarge weist Anklage wegen Gefährdung von Arbeitnehmenden zurück
Die französische Firma hielt ihre Tochtergesellschaft in Syrien während des Bürgerkriegs am Laufen. Am 7. November verkündet das höchste Gericht sein Urteil.
Der französische Zementhersteller Lafarge hat am Dienstag vor dem Kassationsgericht in Paris eine Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner syrischen Arbeitnehmenden angefochten. Diese hatten den Betrieb der Fabrik im syrischen Jalabiya von 2012 bis 2014 trotz des Bürgerkriegs aufrechte erhalten.
Das höchste Gericht der französischen Justiz will laut der Nachrichtenagentur sein Urteil am 7. November verkünden. Es wird auch darüber entscheiden, ob die Anklage gegen den Konzern wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gültig ist. Seit 2018 läuft eine Anklage gegen die Lafarge SA wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Finanzierung eines terroristischen Unternehmens und Gefährdung des Lebens von Menschen.
Betrieb aufrecht erhalten gegen Zahlung
Das Zementunternehmen, das inzwischen eine Tochtergesellschaft der Schweizer Holcim ist, wird verdächtigt, in den Kriegsjahren 2013 und 2014 über seine syrische Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria (LCS) mehrere Millionen Euro an dschihadistische Gruppen, darunter die Organisation Islamischer Staat (IS), und an Mittelsmänner gezahlt zu haben. Damit sollte der Betrieb der Zementfabrik in Jalabiya in Syrien aufrechterhalten werden.
In diesem Zusammenhang hatte Lafarge offenbar die Tätigkeit seiner syrischen Beschäftigten auf dem Gelände bis September 2014 aufrechterhalten, während seine ausländischen Beschäftigten 2012 evakuiert worden seien. «Die syrischen Arbeitnehmer waren dem Risiko von Erpressung und Entführung ausgesetzt», hiess es bei einer öffentlichen Anhörung,