Länder nicht einig bei Asylverfahren ausserhalb Europas
Die Länder können sich im Bereich des Asylverfahrens ausserhalb Europas nicht einigen. Die Prüfung dauert an.
Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder fordern keine Asylverfahren ausserhalb Europas. Eine entsprechende Forderung der unionsgeführten Länder sowie Baden-Württembergs sei nicht vereinbart worden, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU) aus Hessen, am Montag in Berlin.
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die SPD-geführten Länder hätten sich dies nur für Transitstaaten vorstellen können, also für Länder, in denen sich Migranten bereits befinden oder in die sie selbst gekommen sind.
«Aber wir sind nicht in der Lage, heute zuzustimmen dem Wunsch, Drittstaaten im Allgemeinen auch dafür vorzusehen.»
Zahlreiche Uneinigkeiten
Weil meinte offenbar, dass die SPD-Länder nicht bereitgewesen seien, Rückführungen von Asylbewerbern aus Deutschland in aussereuropäische Länder zuzustimmen, damit diese dort ihre Asylverfahren durchlaufen. Er nannte «das Stichwort Ruanda» – eine Anspielung auf britische Pläne.
Die Regierung in London will, dass irregulär nach Grossbritannien eingereiste Menschen ungeachtet ihrer Herkunft und ohne Prüfung ihres Asylantrags festgehalten und so bald wie möglich nach Ruanda abgeschoben werden, wo sie dann auch um Asyl ersuchen sollen. Eine Rückkehr nach Grossbritannien ist nicht vorgesehen. Ein hohes britisches Gericht hatte die Pläne für rechtswidrig erklärt.
Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, prüfen zu wollen, ob die Prüfung von Asylanträgen «in Ausnahmefällen» in Drittstaaten möglich ist – unter Wahrung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Drittstaaten sind aussereuropäische Staaten. Die 27 EU-Länder sowie Liechtenstein, Island, die Schweiz und Norwegen arbeiten in Asylfragen zusammen.
Prüfung dauert an
Aus Kreisen des Bundesinnenministeriums hiess es zu diesem Prüfauftrag am Montag: «Die Prüfung dauert angesichts der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität der Fragestellung noch an. Massgeblich ist für die Bundesregierung dabei die Einhaltung geltender europa- sowie völkerrechtlicher Vorgaben.»